Mitteilung – Änderungen an den Policy Manuals


20. April 2022

Hiermit informieren wir über bevorstehende Änderungen an den Policy Manuals (Richtlinienhandbüchern) für Ihr dōTERRA-Konto. Gemäß Abschnitt 20 des Policy Manuals erklären sich die Wellness-Botschafter damit einverstanden, dass diese Änderungen sechzig Tage nach Veröffentlichung dieser Mitteilung in Kraft treten und automatisch als wirksame und verbindliche Bestimmung in den Vertrag zwischen dem Unternehmen und seinen Wellness-Botschaftern aufgenommen werden. Wenn Sie nach Inkrafttreten der Ergänzungen oder Änderungen weiterhin als Wellness-Botschafter tätig sind oder eine Vertriebstätigkeit – einschließlich Produktkauf – ausüben, erklären Sie sich mit den neuen Vertragsbedingungen einverstanden. Gemäß Abschnitt 20 erklären sich Wellness-Botschafter damit einverstanden, dass diese Mitteilung die Bekanntgabe der Änderungen des Policy Manuals darstellt.

 

Die Änderungen betreffen die Abschnitte 9 und 19 des Policy Manuals. Abschnitt 9 des Policy Manuals wird wie folgt ersetzt:

ABSCHNITT 9: Platzierungsrichtlinie, Linientausch und Verbot von Überkreuzung und Versetzung

A. Anfangsplatzierung. Wenn ein Enroller einen neuen Wellness-Botschafter einschreibt, kann er diesen an einer beliebigen Stelle in seiner Organisation platzieren.

B. Platzierungsänderungen nach der Einschreibung.

  1. Am oder vor dem 10. Tag des Kalendermonats, der auf die Anmeldung eines neuen Wellness-Botschafters im Unternehmen folgt, kann der Enroller den neuen Wellness-Botschafter einmal innerhalb der Organisation des Enrollers (d. h. nicht außerhalb der Organisation des Enrollers) versetzen, sofern dies vom Unternehmen genehmigt wird.
  2. Nach Ablauf des oben beschriebenen Zeitraums ist ein Wellness-Botschafter endgültig platziert und das Unternehmen wird in der Regel keine Anträge auf Platzierung von Wellness-Botschaftern an andere Stellen in einer Organisation genehmigen.
    1. Weitere Platzierungsänderungen sind selten und müssen vom Ausschuss für Ausnahmen des Unternehmens ausdrücklich schriftlich genehmigt werden.
    2. Bevor das Unternehmen eine Platzierungsänderung genehmigt, wird es unter anderem folgende Faktoren berücksichtigen:
      1. Ob der zu versetzende Wellness-Botschafter seit mindestens sechs Monaten nicht mehr aktiv war (zwölf Monate, wenn Rang Silver oder höher),
      2. Ob der zu versetzende Wellness-Botschafter die schriftliche Zustimmung der Enroller eingeholt hat, die drei Stufen über dem Wellness-Botschafter liegen, und der Sponsoren, die sieben Stufen über dem Wellness-Botschafter liegen,
      3. Ob durch die Änderung ein höherer Rang erreicht wird,
      4. Ob es eine Änderung an vergangenen Bonuszahlungen geben wird,
      5. Ob ein Wellness-Botschafter gegen den Vertrag verstoßen hat,
      6. Die Auswirkungen der Änderung auf das Unternehmen und
      7. Alle anderen relevanten Faktoren.
    3. Ein Rang Diamond oder höher, der persönlich einen neuen Wellness-Botschafter einschreibt, welcher wiederum innerhalb von drei Monaten den Rang Premier erreicht, darf das neu eingeschriebene Mitglied in seiner Frontline oder unter einem beliebigen Wellness-Botschafter zwischen dem aktuellen Sponsor und dem Enroller platzieren. Dieser Antrag kann gestellt werden, nachdem der Enroller das Formular für die Premier-Versetzung ausgefüllt hat, und zwar bis zum 10. Tag des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem das neue Premier-Mitglied als Premier bezahlt wird. Dieser Wechsel kann auch dann erfolgen, wenn zuvor eine Änderung der Platzierung nach der Einschreibung vorgenommen wurde. Für die Berechnung der drei Monate gemäß diesem Absatz beginnt die Zeit dann zu laufen, wenn der neue Wellness-Botschafter seinen ersten Wellness-Botschafter sponsert. Wenn der neue Wellness-Botschafter seinen ersten Wellness-Botschafter nach dem 10. Tag des Kalendermonats sponsert, dann ist der erste Monat der folgende Kalendermonat. Wenn der neue Wellness-Botschafter seinen ersten Wellness-Botschafter vor dem 10. Tag des Monats sponsert, ist der erste Monat der Kalendermonat, in dem er die Einschreibung vorgenommen hat.

 

C. Einschreibung eines bisherigen Vorteilskunden als Wellness-Botschafter. Ein Wellness-Botschafter kann bisherige Vorteilskunden als Wellness-Botschafter einschreiben. Wenn ein Vorteilskunde Wellness-Botschafter wird, verliert er seinen Status als Vorteilskunde. Ein Enroller kann einen neuen Wellness-Botschafter, der bisher Vorteilskunde war, an einer beliebigen Stelle in seiner Organisation platzieren, wenn der neue Wellness-Botschafter mindestens einen Vorteilskunden oder Wellness-Botschafter mit einem Umsatz von 100 PV eingeschrieben hat, nachdem er Wellness-Botschafter geworden ist, und aktuell keine eigene Organisation besitzt. Die Platzierung des neuen Wellness-Botschafters muss am oder vor dem 10. Tag des Kalendermonats abgeschlossen sein, der auf das Datum folgt, an dem die in diesem Absatz genannten Anforderungen erfüllt wurden.

D. Neuzuweisung von Enrollership. Das Unternehmen erlaubt einem Enroller, die Enrollership eines Wellness-Botschafters (neu eingeschriebenes Mitglied), also die Befugnis, andere einzuschreiben, genau einmal zu ändern, sofern das Unternehmen dies genehmigt. Zusätzliche Änderungen der Enrollership, die durch mildernde Umstände gerechtfertigt sind, können beantragt werden und unterliegen der Genehmigung des Ausschusses für Ausnahmen des Unternehmens.

E. Verbot von unternehmensübergreifender und linienübergreifender Versetzung.

  1. Unternehmensübergreifendes Anwerben.  Die tatsächliche oder versuchte Aufforderung, Einschreibung, Ermutigung oder Bemühung, einen anderen Wellness-Botschafter oder Kunden in irgendeiner Weise direkt oder indirekt (insbesondere über eine Website) dahingehend zu beeinflussen, dass er sich bei einem anderen Network-Marketing-Unternehmen einschreibt oder beteiligt. Dieses Verhalten stellt ein Anwerben dar, auch wenn das Handeln des Wellness-Botschafters die Reaktion auf eine Anfrage eines anderen Wellness-Botschafters oder Kunden ist.
  2. Linienübergreifende Versetzung.  Die tatsächliche oder versuchte Aufforderung, Einschreibung, Ermutigung oder Bemühung, die Einschreibung einer Person oder Organisation, die bereits innerhalb einer anderen Sponsoring-Linie eine laufende Vertriebspartnerschaft mit dōTERRA unterhält, in irgendeiner Weise direkt oder indirekt (insbesondere über eine Website) zu beeinflussen. Die linienübergreifende Versetzung gilt auch für die Einschreibung einer Person oder Organisation, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Vertriebspartnerschaft mit dōTERRA unterhalten hat, oder im Falle eines Wellness-Botschafters mit dem Rang Silver oder höher, innerhalb der letzten zwölf Monate.
  3. Verbot.  Wellness-Botschaftern ist es untersagt, unternehmensübergreifend anzuwerben oder linienübergreifend zu versetzen. Die Verwendung des Namens eines Ehepartners oder eines Angehörigen, von Handelsnamen, Firmennamen, Decknamen, Körperschaften, Partnerschaften, Stiftungen, staatlichen ID-Nummern oder fiktiven ID-Nummern zur Umgehung dieser Richtlinie ist verboten.
  4. Dem Unternehmen zur Verfügung stehende Unterlassungsansprüche. Die Wellness-Botschafter stimmen zu, dass die unternehmensübergreifende Anwerbung und die linienübergreifende Versetzung eine unangemessene und ungerechtfertigte Einmischung in die vertragliche Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Vertriebspartnern sowie eine Umwandlung des Eigentums des Unternehmens und eine Veruntreuung seiner Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Wellness-Botschafter stimmen ferner zu, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung dem Unternehmen einen unmittelbaren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügt, dass der Schaden für das Unternehmen größer ist als der Nutzen, den der Wellness-Botschafter daraus ziehen könnte, und dass das Unternehmen zusätzlich zu allen anderen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Anspruch auf einen sofortigen, vorübergehenden, vorläufigen und dauerhaften Unterlassungsanspruch ohne Gewährleistungsgarantie hat, und dass ein solcher Unterlassungsanspruch den Zeitraum nach Beendigung dieser Einschränkung um bis zu 1 (ein) Jahr ab dem Datum des letzten Verstoßes gegen diese Bestimmung verlängern kann. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter. Durch keine Bestimmung in diesem Vertrag ergeht ein Verzicht auf andere Rechte und Rechtsmittel, die dem Unternehmen in Bezug auf die Verwendung seiner vertraulichen Informationen oder andere Vertragsverletzungen zustehen. Darüber hinaus stimmen die Wellness-Botschafter zu, dass das Erscheinen, die Erwähnung oder die Erlaubnis, ihren Namen oder ihr Foto in Promo-, Werbe- oder Anwerbungsmaterialien für ein anderes Direktvertriebsunternehmen zu verwenden, für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Vertrags als unternehmensübergreifendes Anwerben gilt.

 

Abschnitt 19 Unterabschnitt D des Policy Manuals wird wie folgt ersetzt:

D. Beendigung des Vertrags. Ein Wellness-Botschafter kann den Vertrag jederzeit und aus beliebigem Grund kündigen, indem er seine schriftliche Kündigung an das Unternehmen unter europeplacements@doterra.com oder Altius House, 1 North Fourth Street, Milton Keynes, MK9 1DG, schickt. Eine Person, deren Vertriebspartnerschaft gekündigt wurde, darf sich für sechs Monate ab dem Datum der letzten Aktivität nicht mehr als Wellness-Botschafter anmelden, wenn der Wellness-Botschafter den Rang Premier oder niedriger hatte, es sei denn, das Unternehmen hat dies schriftlich genehmigt. Wenn der Wellness-Botschafter den Rang Silver oder höher hatte, muss er zwölf Monate warten, bevor er sich erneut als Wellness-Botschafter bei dōTERRA anmelden darf. Zu den Aktivitäten gehören insbesondere der Kauf von Produkten, die Anwerbung anderer Wellness-Botschafter oder der Bezug eines Bonus. Alle Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit von Informationen und das Wellness-Botschafter-Netzwerk bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort. Dies gilt insbesondere für die in den Abschnitten 12 und 17 enthaltenen Verpflichtungen.

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