dōTERRA kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet "Geschenk der Erde."
Die Beziehung des Unabhängigen Produktberaters ist die absolut wertvollste Beziehung bei dōTERRA. Das Unternehmen hat große Freude daran, sich mit Produktberaters zusammen zu tun, um unsere lebensverbessernden Produkte und unsere Geschäftschance zu präsentieren und anzubieten.
A. Anmeldung als Unabhängiger Produktberater. Um ein Unabhängiger Produktberater für dōTERRA zuwerden, muss jeder Bewerber:
1. Eine Antragsgebühr von €20,00 bezahlen, die nicht zurückerstattet wird.
2. Eine korrekt und vollständig ausgefüllte Vereinbarung für Unabhängige Produktberater einreichen.
3. 18+ Jahre alt und rechtlich fähig sein, diese Vereinbarung auch einzugehen.
B. Anmeldungen als Vorzugsmitglieder. dōTERRA akzeptiert keine Anträge zur Anmeldung als Vorzugsmitglieder mehr.
C. Fehlerhafte Anträge.Jeder unvollständige, fehlerhafte, falsche oder betrügerische Antrag als Unabhängiger Produktberater wird bereits von vorneherein als ungültig behandelt.
D. Bindende Wirkung eines Mitglieds einer Vertriebspartnerschaft. Wenn eine oder mehr Personen als Mitbewerber Teil einer Vertriebspartnerschaft werden, sind die Handlung, Zustimmung oder Akzeptanz einer Person für die gesamte Vertriebspartnerschaft bindend.
E. Pflicht der Pflege exakter Informationen. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen die Top-aktuellsten Informationen besitzt, müssen Produktberaters das Unternehmen über Änderungen in den eingereichten Formularen oder Anhängen informieren. Vorgeschlagene Änderungen bei personenbezogenen Informationen sollten in einer neuen Ergänzung der Unabhängigen Produktberater-Vereinbarung oder des Geschäftsantrags eingereicht werden und quer oben mit dem Wort „Geändert/Ergänzt” kenntlich gemacht werden. Diese geänderte/ergänzte Vereinbarung muss vor ihrem Einreichen beim Unternehmen von allen Beteiligten der Vertriebspartnerschaft unterschrieben werden.
F. Ergänzung zum Geschäftsantrag. Eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft kann dōTERRA Wellness-Botschafter werden, wenn sie mit der Ergänzung zum Geschäftsantrag wahrheitsgemäße und korrekte Kopien ihrer Gründungsdokumente, zusammen mit allen anderen damit zusammenhängenden Dokumenten/Informationen (z.B. Handelsregisterauszug über die Registrierung oder Umsatzsteueridentifikationsnummer) vorlegt, sofern dōTERRA dies verlangt. Die für die Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft als vertretungsberechtigt handelnde Person unterschreibt dann die unabhängige Wellness-Botschaftervereinbarung. Eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft kann nicht online registriert werden. Krankenhäuser können nur dann dōTERRA Wellness-Botschafter werden, wenn sie eine entsprechende schriftliche Zustimmung ihrer Rechts- oder Complianceabteilung vorlegen.
G. Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung. Der Vertrag läuft für ein (1) Jahr ab Datum seiner Einreichung bei dōTERRA. Es sei denn der Produktberater benachrichtigt das Unternehmen von seiner Absicht den Vertrag nicht zu verlängern oder es sei denn, der Vertrag wird vom Unternehmen oder dem Produktberater gekündigt, verlängert sich der Vertrag jährlich am Datum seiner Jährung. Der Produktberater erklärt sich damit einverstanden, zum oder vor dem Datum der Jährung der Antragsannahme die jährliche Verlängerungsgebühr zu bezahlen. Der Produktberater erklärt sich damit einverstanden und ermächtigt das Unternehmen, zum Datum der Jährung die dort vorliegenden Kreditkartendaten automatisch alljährlich zur Verlängerung des Vertrags mit dem Unternehmen mit einem Betrag von €15,00 zu belasten. Es steht dem Unternehmen auch frei, diese jährliche Verlängerungsgebühr auf die nächste Produktbestellung aufzuschlagen. Mit Hilfe dieser jährlichen Verlängerungsgebühr kann das Unternehmen dem Produktberater alle notwendigen Support-Unterlagen und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, Unternehmensprogrammen, Richtlinien und Verfahren sowie zu anderen relevanten Angelegenheiten zur Verfügung stellen. Die jährliche Verlängerungsgebühr deckt zudem auch die Kosten aller Direkt-Mailings des Unternehmens ab.
H. Zeitgleiches nutzbringendes Interesse an mehr als einer Vertriebspartnerschaft ist untersagt. Ein Produktberater darf nicht an mehr als einer Vertriebspartnerschaft gleichzeitig ein nutzbringendes Interesse haben oder ein Mitbewerber sein. Ein nutzbringendes Interesse umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, jedes Eigentumsinteresse, alle Berechtigungen auf aktuelle oder zukünftige Vorteile – finanzieller Natur oder anderer; Berechtigung zum Einkauf zu Großhandelspreisen; Anerkennung sowie alle anderen materiellen oder immateriellen Vorteile in Zshg. mit einer Vertriebspartnerschaft. Ehepartner müssen derselben Vertriebspartnerschaft angehören und dürfen untereinander auch nur eine Vertriebspartnerschaft haben. Ein Geschäftseigentümer darf keine Vertriebspartnerschaft im Namen seines Geschäfts und eine extra Vertriebspartnerschaft in seinem eigenen oder dem Namen eines anderen Geschäfts haben. Einzige Ausnahme zu dieser Bestimmung ist das Presidential Diamond Multiplikator-Konto. Vgl Abschnitt 1.III.3.
I. Selbständige Unternehmerbeziehung zwischen einem Unabhängigen Produktberater und dem Unternehmen.Ein Produktberater ist ein selbstständiger Unternehmer und kein Angestellter/Mitarbeiter, Partner, rechtlicher Vertreter oder Franchisenehmer von dōTERRA. Ein Produktberater ist nicht befugt und darf im Auftrag von, für oder im Namen von dōTERRA keinerlei Schulden oder Ausgaben machen oder Verpflichtungen eingehen oder ein Bankkonto eröffnen. Produktberaters sind berechtigt, ihre eigenen Geschäftszeiten festzulegen und auch die Art und Weise, wie sie ihr dōTERRA-Geschäfte ausführen, wobei beides mit diesem Vertrag in Einklang stehen muss. Produktberaters sind für die Zahlung aller anfallenden Ausgaben voll eigenverantwortlich, einschl., aber nicht begrenzt auf Reisen, Verpflegung, Unterkunft, Sekretariatskosten, Büro, Telefonferngespräche sowie andere Ausgaben. Produktberaters sind persönlich haftbar für alle von Gesetzes wegen geforderten Steuern und Zahlungen, einschl. Einkommenssteuer, KV-Beiträge sowie die ordnungsgemäße Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer auf Verkäufe und Boni und sind auch verpflichtet, alle zur Sicherstellung der korrekten Einschätzung und Zahlung all dieser Steuern und Beiträge erforderlichen Unterlagen korrekt zu führen und aufzubewahren. Produktberaters werden steuer- oder arbeitsrechtlich nicht als Angestellte/Mitarbeiter von dōTERRA behandelt und verstehen und erklären sich einverstanden, dass das Unternehmen nicht dafür verantwortlich ist, Steuern welcher Art auch immer von Boni einzubehalten – und diese auch nicht einbehält oder direkt abzieht – es sei, denn eine derartige Einbehaltung würde rechtlich verlangt. Alle Umsatzsteuererhebungs- und Überweisungsvereinbarungen zwischen dem Unternehmen und allen entsprechenden Steuerhoheiten sowie alle damit zusammenhängenden Bestimmungen und Verfahren sind für Produktberaters bindend.
J. Anerkennung durch das Unternehmen.Das Unternehmen hat die Wahl, bei speziellen Veranstaltungen und in verschiedenen Publikationen, einschl. Tagungen und in Zeitschriften, Produktberaters anzuerkennen und zu ehren. Derartige Anerkennung basiert auf vom Unternehmen übernommenen und von Zeit zu Zeit von ihm auch geänderten Kriterien und Standards. Im Normalfall ehrt das Unternehmen Produktberaters für den höchsten Rang, den sie in den letzten drei der letzten insgesamt 12 Monate erreicht haben – mit Ausnahme des erstmaligen Erreichens eines Rangs überhaupt.