dōTERRA kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet "Geschenk der Erde."
Die DSGVO gilt für alle Organisationen und Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Die DSGVO versteht unter einem „Datensubjekt“ (Betroffenen) eine natürliche Person, deren Daten geschützt werden müssen. Die DSGVO unterscheidet zwei Kategorien von Datennutzern. Diese zwei Kategorien sind in „Datenverantwortliche“ und „Auftragsverarbeiter“ eingeteilt. Ein Datenverantwortlicher gibt vor, wie und warum personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Auftragsverarbeiter ist für die tatsächliche Verarbeitung eines Teils oder der gesamten Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen zuständig. Beim Unternehmen dōTERRA handelt es sich um einen Datenverantwortlichen. Auch die Produktberater von dōTERRA sind Datenverantwortliche. Aus diesem Grund aktualisiert dōTERRA seine Produktberaterverträge und Richtlinienhandbücher in ganz Europa, um mit seinen Produktberatern als Datenverantwortliche Verträge abzuschließen und deren Beziehung zu dōTERRA als Datenverantwortliche zu definieren.