Welche Verantwortung Trage Ich Als Produktberater oder Datenverantwortlicher?


Der Produktberater ist verpflichtet, die DSGVO einzuhalten. Die nachstehende Zuständigkeitsliste wurde in Abschnitt 17 des europäischen Richtlinienhandbuchs wie folgt ergänzt:
 
A. Datenschutz: Als selbständiger, unabhängiger Unternehmer ist der Produktberater für die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich Kundendaten) verantwortlich, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Produktberater verarbeitet. Der Produktberater ist dafür verantwortlich, dass diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679, verarbeitet, gespeichert und vollständig vernichtet werden. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:
 
1. alle Verpflichtungen im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich der Verpflichtungen zur Datensicherheit und Vertraulichkeit, zu erfüllen;
 
2. sicherzustellen, dass die Datensubjekte (betroffenen Personen) angemessene Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten, einschließlich der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an das Unternehmen;
 
3. sicherzustellen, dass er über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügt, einschließlich der Weitergabe personenbezogener Daten an das Unternehmen, und die Zustimmung der betroffenen Personen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuholen, sofern dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist;
 
4. sicherzustellen, dass die betroffenen Personen die ihnen nach den geltenden Datenschutzgesetzen eingeräumten Datenschutzrechte ausüben können;
 
5. eine schriftliche Vereinbarung mit den Auftragsverarbeitern zu treffen, die für ihn personenbezogene Daten in seinem Namen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten;
 
6. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen und nachweisen zu können, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt;
 
7. das Unternehmen unverzüglich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Datenverstoß in Zusammenhang mit personenbezogenen Daten zu informieren, die von Produktberatern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Produktberater verarbeitetet werden;
 
8. mit dem Unternehmen in allen angemessenen und rechtmäßigen Anstrengungen zur Verhinderung, Minimierung oder Behebung eines solchen Verstoßes gegen personenbezogene Daten uneingeschränkt zusammenzuarbeiten; und
 
9. für angemessenen Schutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR zu sorgen, wie dies nach den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist.

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