dōTERRA kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet "Geschenk der Erde."
Aktiv: Jeder Produktberater, der innerhalb der letzten zwölf (12) Monate dōTERRA-Produkte bestellt hat.
Jährliche Verlängerungsgebühr: Eine Gebühr, die jeder Produktberater dem Unternehmen bezahlen muss, um seine Vertriebspartnerschaft alljährlich am Datum seiner Registrierung um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Bonus: Vergütung (manchmal auch „Provisionen” genannt), die das Unternehmen einem Produktberater auf Basis, der von der Organisation des Produktberaters verkauften Produktvolumens bei Erfüllung aller Voraussetzungen des dōTERRA-Vergütungsplans ausbezahlt. Vgl. § 10.
Ergänzung zum Geschäftsantrag: Jedes ergänzende/zusätzliche Dokument dieser Vereinbarung für Unabhängige Produktberater. Die Ergänzung zum Geschäftsantrag muss von einer Partnerschaft, Körperschaft oder jeder anderen juristischen Person (vgl. Körperschaft), die sich darum bewirbt, Produktberater zu werden, ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Ergänzung zum Geschäftsantrag sollte alle Personen aufführen, die Partner, Gesellschafter, Auftraggeber, leitende Angestellte, Begünstigte,Direktoren oder Mitglieder einer Körperschaft sind.
Unternehmen: Unternehmen, oder „dōTERRA”, heißt Lee River Holdings Limited.
Unternehmensguthaben: Unternehmensguthaben ist der Kontostand eines Produktberaters seiner Außenstände vom Unternehmen. Mit Unternehmensguthaben können Produkte gekauft werden. Es kann aber auch in bar eingelöst werden (vgl. Produktguthaben).
Berater: Die Bezeichnung für Produktberaters der Stufe 1 im Vergütungsplan des Unternehmens.
Vertrag: Die Vereinbarung zwischen einem Produktberater und dem Unternehmen, die aus diesem Richtlinien-Handbuch und der Vereinbarung für unabhängige Produktberater, zusammen mit jeder Ergänzung zum Geschäftsantrag besteht.
Krankenhaus: Jedes Krankenhaus, medizinisches Gesundheits- oder Behandlungszentrum, Pflegeheim, Altersheim, Rekonvaleszenz-Zentrum oder ähnliche Einrichtung oder Örtlichkeit.
Kunde: Der Begriff „Kunde” umfasst Großhandelskunden
Vertriebspartnerschaft: Der Begriff „Vertriebspartnerschaft” ist eine andere Bezeichnung für das Geschäft jeden Produktberater, wie es durch die Vertragsbeziehung des Produktberater mit dem Unternehmen repräsentiert ist.
Geistiges Eigentum von dōTERRA: Geistiges Eigentum von dōTERRA bedeutet das gesamte geistige Eigentum, das dōTERRA Holdings, LLC oder ein Tochterunternehmen als sein Eigentum oder dessen Nutzungsrechte beansprucht, einschl. aber nicht beschränkt auf: Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Domainnamen und aller durch Copyright geschützter Inhalt seiner Veröffentlichungen – egal, ob er bei den entsprechenden Regierungsbehörden eingetragen ist oder nicht.
Downline:Eine andere Bezeichnung für Organisation.
Registrierter: Ein Registrierter ist ein Produktberater, der von einem Registrierer registriert worden ist.
Registrierer: Ein Registrierer ist ein Produktberater, der einen Registrierten registriert hat. Diese Bezeichnung berechtigt einen Produktberater dazu, sich im Vergütungsplan für Ränge und für Schnellstart-Boni zu qualifizieren. Registrierer kommen auch in den Genuss, den Sponsor eines neuen Produktberaters innerhalb der Organisation des Registrierers ermitteln zu können. Ein Registrierer kann zudem auch zugleich Sponsor sein (vgl. Sponsor).
dōTERRA Unabhängiger Produktberater:dōTERRA Jede Person, die ein selbständiger Unternehmer ist und vom Unternehmen autorisiert ist, Produkte zu verkaufen, andere Produktberaters zu rekrutieren und in Übereinstimmung mit den Voraussetzungen des Vergütungsplans Boni zu erhalten. Die Beziehung eines Produktberater zum Unternehmen wird durch diesen Vertrag geregelt. Eine Vertriebspartnerschaft kann mehr als eine Person als Mitbewerber umfassen. In diesen Fällen bezeichnet ‘Produktberater’ alle Personen insgesamt, obwohl jede Person gesamt alle Produktberater-Rechte besitzt und jede Person gesamt und getrennt alle ProduktberaterPflichten ausüben muss.
Die Vereinbarung für Unabhängige Produktberater: Die komplett ausgefüllte Bewerbung – egal ob schriftlich oder in elektronischer Form – ein Produktberater zu werden, mit allen dazugehörenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die, sobald ihn das Unternehmen akzeptiert, ein Teil des Vertrags zwischen dem Produktberater und dem Unternehmen wird.
Lokaler Markt: Ein einzelnes Land oder Ländergruppe, die das Unternehmen ausweist.
Kundentreueprogramm: Das Kundentreueprogramm (KTP) ist ein Produktbestellungsprogramm, in dem der Produktberater automatische monatliche Lieferungen von dōTERRA-Produkten festlegen kann und in dem sich ein Produktberater u.U. qualifizieren kann, innerhalb des Vergütungsplans Produktguthaben und andere Vorzüge zu erhalten (vgl. § 10).
Erschlossener Lokaler Markt: Ein Land oder geographische Region, die vom Unternehmen schriftlich als offiziell erschlossen für dōTERRA-Geschäfte ausgewiesen wird.
Organisation: Die Gruppe des Produktberaters und Kunden, die im direkten und nachfolgenden Downline-Sponsoringkanal eines Produktberaters gesponsert werden.
Person: Jede Einzelperson, Körperschaft, Partnerschaft oder andere juristische Person.
Ränge: Einstufungen (Stufen), die ein Produktberater im Rahmen der Vergütungsplanstruktur des Unternehmens erworben hat oder die ihm verliehen wurden, einschl. Berater, Manager, Direktor, Executive,Elite, Premier, Silber, Gold, Platin, Diamond, Blue Diamond und Presidential Diamond. Diese Ränge werden monatlich erworben und festgesetzt.
Richtlinien-Handbuch: Dieses Dokument, das Teil des Vertrags ist.
Produktbehauptungen: Behauptungen in Zusammenhang mit der Wirksamkeit oder Wirkung von dōTERRA-Produkten. Produktbehauptungen unterstehen der Regulierung durch Gesetze und Regierungsbehörden im Heimatland von dōTERRA, einschl. der US-Lebensmittel- und ArzneimittelÜberwachungsbehörede(FDA) und der Bundeshandelskommission oder vergleichbarer Regierungsbehörden in der Gerichtsbarkeit der Produktberater.
Produktguthaben: Produktguthaben sind nicht in Bargeld umwandelbare Punkte, die zum Kauf von vom Unternehmen ausgewiesenen Produkten verwendet werden können. Produktguthaben werden als Teil des KTP und nach alleinigem Ermessen des Unternehmens entsprechend in Frage kommender Produktberaters gewährt. Mit der Einlösung von Produktguthaben stehen kein persönliches Volumen (PV) oder Organisationsvolumen (OV) in Verbindung (vgl. Unternehmensguthaben).
Verkaufshilfe: Jedes Material, egal ob tatsächlich gedruckt oder in digitaler Form, das bei Angeboten oder Verkäufen von Unternehmensprodukten, der Rekrutierung von Produktberaters oder Kunden, der Schulung von Produktberaters, verwendet wird und das auf das Unternehmen, seine Produkte, seinen Vergütungsplan oder das geistiges Eigentum von dōTERRA hinweist.
Sponsor: Ein Produktberater, der einen anderen Produktberater in seiner Organisation direkt unter sich platziert hat (vgl. Registrierer).
Großhandelskunde: Ein Großhandelskunde ist jede Person, die Produkte zu ermäßigten Preisen kauft. Ein Großhandelskunde erwirbt keine Boni im Rahmen des dōTERRA-Vergütungsplans. Ein Großhandelskunde kann jedoch im Rahmen des dōTERRA-Kundentreueprogramms bei Produkt-Mengenrabatte erwerben.
Großhandelskundenvereinbarung: Der Antrag, egal ob in gedruckter oder elektronischer Form, ein Großhandelskunde werden zu wollen.