dōTERRA kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet "Geschenk der Erde."
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie ein Produktberater seine Boni erwerben kann: (1) durch Handelsaufschläge und (2) durch Boni (manchmal auch Provision genannt), die auf die Produktverkäufe eines Produktberaters und die Verkäufe anderer Produktberaters in seiner Organisation bezahlt werden.
Handelsaufschläge.Produktberaters kaufen dōTERRA-Produkte vom Unternehmen zu Großhandelspreisen für einen Weiterverkauf an Kunden, zur Verwendung als Verkaufshilfen. Das Unternehmen schlägt einen Verkaufspreis vor. Es steht jedoch jedem Produktberater frei, seinen eigenen Verkaufspreis festzulegen, doch das Unternehmen empfiehlt einen Preis über dem Großhandelspreis und die Käufer konsumieren die Produkte, die sie kaufen, selbst
Boni Produktberaters können auch Boni auf Basis der Gesamtverkäufe von Produkten in allen Märkten, in das Unternehmen geschäftlich tätig ist, erwerben. Nicht alle Produkte oder Promotions des Unternehmens bringen Boni. Alle Produkte und Promotions, die einen Bonus bringen, wird ein persönlicher Volumen-Wert (PV-Wert) zugewiesen.
A. Definitionen
Qualifiziertes „Bein“ : Ein qualifiziertes „Bein“ ist ein Registrierter, der innerhalb einer Frontline-Organisation seines Registrierers einen speziellen Rang erwirbt. Zu Zwecken der Qualifikation der Ränge eines Registrierenden, muss jeder qualifizierende Teil in einer separaten Frontline-Organisation des Registrierenden sein.
Frontline-Organisation: Eine Frontline-Organisation ist die Organisation eines von einem Wellness-Botschafter persönlich gesponserten Wellness-Botschafters und seiner Endkunden.
Hauptbonus: Die Gesamtsumme aller an einen Wellness-Botschafter ausgezahlten Boni minus des Fast-Start-Bonuses und des Founder-Bonuses. Der Hauptbonus besteht aus den Uni-Level-, Endkunde-, die Power of Three-, Infinity Performance Pool- und Diamond Pool-Boni. Der Hauptbonus wird monatlich ausbezahlt.
Organisationsvolumen (OV): Das Persönliche Volumen eines Wellness-Botschafters plus das persönliche Volumen aller anderen Wellness-Botschafter in seiner Organisation.
Persönliches Volumen (PV): Der Punktewert aller von einem Wellness-Botschafter in einem Kalendermonat, primär für einen Weiterverkauf an Endkunden gekauften Produkte. Nicht alle Produkte kommen für PV-Punkte in Frage. PV umfasst keine mittels Produktguthaben getätigte Produktkäufe. Der PV eines Produkts ist im Produktbestellformular eindeutig ausgewiesen.
Provisionsfähige Bestellung: Eine Bestellung auf die PV-Punkte vergeben werden und welche von einem Wellness-Botschafter, Vorteilskunden oder Einzelhandelskunden getätigt und fristgerecht bezahlt wurde.
Qualifizierte LRP-Bestellungen. Eine qualifizierte LRP-Bestellung (Kundentreueprogramm) ist eine einzelne LRP-Bestellung über 100 PV im für einen geponserten Wellness-Botschafter im qualifizierenden Monat. Alle qualifizierten LRP-Bestellungen müssen via Kreditkarte ausgestellt auf den Namen des im Account aufgeführten Wellness-Botschafters oder in bar bezahlt werden, und werden an die im Account angegebene primäre Adresse geliefert. Eine qualifizierte LRP-Bestellung, die zurückgegeben wird, führt zu einer Zurückholung aller nicht erworbenen, doch im Voraus bereits bezahlten Boni.
Team: Begriff, der im ‘Power of Three’-Bonus verwendet wird. Ein Team besteht aus einem Platzierungs-Sponsor und all den Wellness-Botschaftern, Vorteils- und Endkunden, die sich organisatorisch auf der ersten Stufe in der Organisation des Platzierungs-Sponsors befinden.
Team-Volumen (TV): Das kombinierte persönliche Volumen aller Mitglieder eines Teams. Ein Begriff, der im ‘Power of Three’-Bonus verwendet wird.
Unternehmenswert: Unternehmenswert ist der Gesamtbetrag an von allen Wellness-Botschaftern erworbenem persönlichen Volumen, die derzeit mit dōTERRA Geschäfte machen, einschließlich der eigenen Käufe von Wellness-Botschaftern, Käufe von Vorteilskunden und Käufe von Endkunden.
Volumen des lokalen Markts: Das kollektive persönliche Volumen aller Wellness-Botschafter, die in einem ausgewiesenen lokalen Markt leben. Volumen des lokalen Marktes ist ein Begriff zur Definition des Founder-Bonuses.
B. Boni
Die Vergütung der Produktberaters zielt darauf ab, die stetigen Bemühungen aller zu entlohnen – angefangen bei neuen Produktberaters bis hin zu den erfahrenen professionellen Produktberaters. dōTERRAs Boni umfassen den Einzelhandels-Profit-, Schnellstart-, Die Kraft der Drei-, Uni-Level-, Infinity Performance Pool-, Diamond Pool- und Gründer-Club-Bonus.
1. Schnellstart-Bonus – Bonus auf Registrierer-Basis.
Überblick. Ein Schnellstart-Bonus wird Registrierern wöchentlich für alle provisionsfähigen Bestellungen ausbezahlt, die in den ersten sechzig (60) Tagen an einen neuen Produktberater oder den Account Großhandelskunden verkauft wurden. Der Bonus wird an die Registrierer der ersten, zweiten und dritten Ebene des neuen Produktberater ausbezahlt. Der Registrierer der ersten Ebene erhält zwanzig (20) Prozent, der der zweiten Ebene zehn (10) Prozent und der der dritten Ebene fünf (5) Prozent. Vgl. Abb. 1.
Um für den Schnellstart-Bonus in Frage zu kommen, muss jeder Registrierer (1) einen Kundentreueprogramm (KTP)-Vorlage haben, die auf mind. 100 PV für den Monat eingestellt ist und (2) eine Qualifizierte KTP-Bestellung ausgefüllt haben. Nicht erworbene Boni gehen auf keine anderen Registrierer über. Der Bonus der vergangenen Woche (Montag–Sonntag) wird jeweils am Mittwoch jeder Woche berechnet und festgelegt. Die Auszahlungen erfolgen wöchentlich. Auf diese Bestellungen wird kein Uni-Level Bonus ausbezahlt (vgl. unten).
2. Die Kraft der Drei: – Ein Bonus auf Sponsor-Basis.
Überblick. Der‘DieKraftderDrei’-Bonus wird monatlich an Sponsoren ausbezahlt und kann gleichwertig mit $50, $250 oder $1.500 sein. Der ‘Die Kraft der Drei’-Bonus wird in US-Dollar berechnet und wird dann entsprechend in dem hier festgelegten Eurobetrag für diese Dollars ausbezahlt. Jeder Sponsor mit einer Qualifizierten KTP-Bestellung kann an diesem Bonus teilnehmen.
Der ‘Die Kraft der Drei’-Bonus in Höhe von $50. Um sich für den $50-Bonus zu qualifizieren, muss ein Produktberater eine Qualifizierte KTP-Bestellung platzieren. Der Produktberater muss an drei persönlich gesponserte Produktberaters oderGroßhandelskunden mitQualifiziertenKTP-Bestellungen und einem ¬Mindest-Team-Volumen (TV) von 600 verkaufen.
Der ‘Die Kraft der Drei’-Bonus in Höhe von $250. Um sich für den $250-Bonus zu qualifizieren, muss sich ein Produktberater zuerst für den $50-Bonus qualifizieren. Die drei persönlich gesponserten Produktberaters oder Großhandelskunden, die ihm geholfen haben, sich für den $50-Bonus zu qualifizieren, müssen sich ihrerseits auch für den $50-Bonus qualifizieren. Vgl. Abb 2.
Der ‘Die Kraft der Drei’-Bonus in Höhe von $1500. Um sich für den $1500-Bonus zu qualifizieren, muss sich ein Produktberater zuerst für den $250-Bonus qualifizieren. Die drei persönlich gesponserten Produktberaters oder Großhandelskunden, die ihm geholfen haben, sich für den $250-Bonus zu qualifizieren, müssen sich ihrerseits auch für den $250-Bonus qualifizieren. Vgl. Abb 2.
Zusätzliche ‘Kraft der Drei’-Strukturen. Produktberaters können mehrere ‘Kraft der Drei’-Strukturen haben. Wenn ein Produktberater eine ‘Kraft der Drei’-Struktur in Höhe von $1500 abschließt, kann er sich für die Ausbezahlung in einer zusätzlichen Struktur qualifizieren. Die persönlich gesponserten Produktberaters, Großhandelskunden und Volumen der Verkäufe, die in der ersten Bonus-Struktur gezählt wurden, können nicht für eine Qualifikation eines Sponsors für zusätzliche Bonus-Strukturen benutzt werden.
3. Uni-level Bonus – Bonus der Organisation.
Überblick. Der Uni-Level Bonus wird einem Produktberater monatlich ausbezahlt. Dieser Bonus basiert auf dem monatlichen Verkaufsvolumen der Organisation des Produktberater. Der Uni-Level Bonus eines bestimmten Monats hängt vom monatlichen Rang ab, für den sich der Produktberater qualifiziert hat sowie vom monatlichen Verkaufsvolumen der Organisation des Produktberater. Die notwendige Voraussetzung für Rang und Organisationsvolumen müssen jeden Monat erfüllt werden. Durch Komprimierung werden allen Vertriebspartnern im Grunde alle Uni-Levels ausbezahlt. Käufe auf die ein Schnellstart-Bonus bezahlt wird, werden im Uni-Level Volumen nicht berücksichtigt. Vgl. Abb. 3.
Wie man Ränge erreicht. Jeder Rang hat jeden Monat Mindestvoraussetzungen an Persönlichem Volumen und Organisationsvolumen zu erfüllen. So braucht man z.B. für den Rang des Managers 100 PV oder 500 OV. Alle Ränge, mit Ausnahme des Beraters, verlangen eine Mindestbestellung von 100 PV.
Ränge und Stufen. Jeder Rang entspricht der Anzahl der Organisationsstufen, von denen der Produktberater Vergütungen erhalten kann. Vgl. Abb. 3 So erhält der Rang ‘Executive’ z.B. Vergütung aus vier Stufen. Wenn ein Produktberater einen höheren Rang erreicht erhält er generell aus allen niedrigeren Stufen seiner Organisation Vergütungen, solange bis er den Silber-Rang erreicht. Alle Ränge von Silber zu Presidential Diamond erhalten von mind. sieben (7) Stufen Vergütungen.
Der Prozentsatz des einem Produktberater ausbezahlten OV ändert sich von Stufe zu Stufe. Wie in Abb. 3 dargestellt, bringt die erste Stufe zwei (2) Prozent und der Prozentsatz steigt durch die Anstecknadel-Kacheln bis hinauf auf sieben (7) Prozent auf der siebten Stufe. Der Bonus kumuliert die Stufen der Bezahlung, sodass ein Executive für die erste Stufe zwei (2) Prozent erhält, plus drei (3) Prozent für die zweite und fünf (5) Prozent für sowohl Stufe drei und vier.
Qualifizierte Abschnitte und Rangtitel. Um gewisse Ränge zu erreichen, muss ein Produktberater in seiner Frontline-Organisation qualifizierte Abschnitte haben. Vgl. Abb. 3. So muss z.B. ein Produktberater, der ein ‘Silber’ werden möchte, drei ‘Elite’-Abschnitte haben Vgl. Abb. 3.
Bedingungen für Stufen 6 und 7. Um für Bonuszahlungen oder andere Vergütung auf Stufe 6 und 7 in Frage zu kommen, muss ein Produktberater (1) aktiv sein und (2) mind. alle drei (3) Monate eine neue Person in seinem Geschäft registrieren.
Komprimierung. Der dōTERRA-Vergütungsplan maximiert Zahlungen an Produktberaters mit Hilfe von Komprimierung. Wenn der Rang eines Produktberater den Produktberater nicht berechtigt, einen Bonus einer mit höheren Rängen zusammenhängenden Stufe zu erhalten, wird der Bonus übertragen und an Produktberaters mit höherem Rang ausbezahlt, die für den Bonus der höheren Stufe in Frage kommen.
Presidential Diamond Multiplikator-Konto. Presidential Diamonds sind berechtigt, direkt unter ihrem Haupt-Presidential-Konto („PD1”) ein weiteres Konto einzurichten, das sog. Multiplier 1 („M1”) Konto. Presidential Diamonds, die sechs stabilen Abschnitte haben, können ihrem M1-Konto neue Abschnitte hinzufügen, um somit auf das neue Volumen, das sie durch das Konto erzeugen, zusätzliche Uni-Level Vergütung zu erhalten. Damit können sie bis hinunter auf den Volumen 8-Stufen unterhalb ihres PD1-Kontos Vergütungen erhalten.
Das M1-Konto kann sofort angelegt werden, sobald dieser Führer den Rang des Presidential Diamond erreicht hat. Das M1 berechtigt zum Erhalt von Boni in jedem Monat, indem das PD1-Konto als ein Presidential Diamond, der seine eigenen 6 Platin-Abschnitt nutzt, bezahlt wird. Kommt das PD1-Konto in einem gegebenen Monat nicht als ein Presidential Diamond in Frage, kommt das M1-Konto in diesem Monat auch nicht für irgendwelche Boni in Frage. Das M1-Konto an sich darf keines der 6 qualifizierenden Abschnitte des PD1-Kontos sein. Sollte sich jedoch einer oder mehr der 6 qualifizierenden Abschnitte des PD1 in einem gegebenen Monat nicht als Platin qualifizieren, kann das PD1-Konto immer noch als Presidential Diamond bezahlt werden, indem man einen oder mehrere persönlich registrierte Platin-Abschnitte des M1 verwendet, vorausgesetzt dass sich der M1-Abschnitt und nicht das M1-Konto als Platin qualifiziert. In diesem Fall würde das M1-Konto nicht bezahlt werden, das PD1-Konto hingegen schon.
Sobald ein M1-Konto eingerichtet ist, kann der Presidential Diamon-Führer wählen, ob er irgendwelche persönlich registrierten Frontline-Abschnitte von ihrem PD1-Konto in ihr M!-Konto verschiebt, und zwar so lange, bis diese Abschnitte selbst nicht den Platin-Rang oder darüber erreicht haben. Die Abschnitte können weder untereinander angehäuft noch umstrukturierte werden, doch bewegen sich mit ihrer bestehenden Struktur von der PD1- zur M1-Frontline.
Sobald das M1-Konto selbst den Rang des Presidential Diamonds erreicht hat, gestattet das Unternehmen ein zusätzliches „M2”-Konto als Frontline-Konto für das vorherige M1-Konto, sodass ein Führer nun drei Konten hat, aus denen er Einkommen aus dem jüngsten Volumen, das sie erzeugen, erwirtschaften kann und zusätzlich noch von den 9 Stufen unterhalb seines ursprünglichen Presidential Diamond-Kontos profitieren kann. Dieser Multiplikator-Effekt könnte so lange weitergehen, solange sich die notwendigen Platin-Abschnitte, so wie oben dargelegt, selbst qualifizieren.
4. Infinity Performance Pools – Ein Bonus auf Basis von Leadership-Performance.
Überblick der Infinity Performance Pools Die Infinity Performance Pools können monatlich von Premier Rängen und höheren Rängen erworben werden und werden monatlich ausbezahlt. Die Infinity Performance Pools stellen insgesamt vier (4,25) Prozent (4,25 %) des Unternehmensvolumens dar — der Empowerment Pool ein (1),25 Prozent (1,25 %), der Leadership Performance Pool zwei (2) Prozent (2 %) und der Diamond Performance Pool ein (1) Prozent (1 %). Vgl. Abb. 4. Ein Wellness-Botschafter qualifiziert sich für eine Bezahlung aus diesen Pools dann, wenn er in einem bestimmten Monat die Rang-Voraussetzungen erfüllt. Ein Monatsbonus eines Anteils entspricht dem ausgewiesenen Prozentsatz des Pools (1 %, 1,25 % oder 2 Prozent%), multipliziert mit dem Unternehmensvolumen im gleichen Monat und geteilt durch die Anzahl der Anteile der Wellness-Botschafter, die sich in dem Monat für einen oder mehrere Anteile qualifiziert haben.
Anteile am Empowerment Pool. Ein Wellness-Botschafter, der sich als Premier, Silber, Gold qualifiziert hat und der in einem Monat 100 PV oder mehr an einen neuen Wellness-Botschafter oder Vorteilskunden verkauft, erhält einen Anteil am Empowerment Pool. Ein Wellness-Botschafter, der den Rang Gold erreicht hat, kann sich für einen zweiten Anteil am Empowerment Pool qualifizieren, wenn er im selben Monat 100 PV oder mehr an einen weiteren neuen Wellness-Botschafter oder Vorteilskunden verkauft. Anteile kummulieren sich nicht von einem Rang zum nächsten. Ein Monatsbonus eines Anteils entspricht dem ausgewiesenen Prozentsatz des Pools (1,25%), multipliziert mit dem Unternehmensvolumen im des gleichen Monats und geteilt durch die Anzahl der Anteile aller Wellness-Botschafter, die sich in dem Monat für einen Anteil qualifiziert haben.
Anteile am Leadership Performance Pool. Jeder ‘Silber’ erhält einen (1) Anteil im Leadership Performance Pool. Jeder ‘Gold’ erhält fünf (5) Anteile am Leadership Peformance Pool. Und jeder ‘Platin’ erhält schließlich zehn (10) Anteile am Pool. Ein Produktberater kann für einen Monat noch einen zusätzlichen Anteil erwerben, falls der Produktberater der Registrierer eines erstmaligen ‘Elite’ ist. Anteile häufen sich nicht von einem Rang zum nächsten an. So ist z.B. ein Produktberater, der von Silber zu Gold aufsteigt, für fünf (5) Anteile berechtigt und nicht einen (1) vom Silber-Pool und fünf (5) vom Gold-Pool. Ein Monatsbonus eines Anteils entspricht dem ausgewiesenen Prozentsatz des Pools (2 Prozent), multipliziert mit dem Unternehmensvolumen im gleichen Monats und geteilt durch die Anzahl der Anteile der Wellness-Berater, die sich in dem Monat für einen Anteil qualifiziert haben.
Anteile am Diamond Performance Pool. Jeder ‘Diamond’ erhält einen (1) Anteil am Diamond Performance Pool. Jeder ‘Blue Diamond’ erhält zwei (2) Anteile am Pool, und jeder ‘Presidential Diamond’ erhält drei (3). Ein Produktberater kann für einen Monat noch zusätzliche Anteile erwerben, falls der Produktberater der Registrierer eines erstmaligen ‘Premier’ ist. Auch hier häufen sich Anteile nicht von einem Rang zum nächsten an. Ein Monatsbonus eines Anteils entspricht dem ausgewiesenen Prozentsatz des Pools (1 Prozent), multipliziert mit dem Unternehmensvolumen im gleichen Monats und geteilt durch die Anzahl der Anteile der Produktberaters, die sich in dem Monat für einen Anteil qualifiziert haben.
5. Diamond Pools Bonus – Ein Bonus auf Basis von Leadership Performance.
Überblick der Diamond Pools. Die Diamond Pools funktionieren ganz ähnlich wie die Infinity Performance Pools. Die Pools werden monatlich erworben und ausbezahlt. Die Diamond Pools erden zusätzlich zu den im Diamond Performance Pool erworbenen Anteilen ausbezahlt. Wie in den Infinity Performance Pools auch, häufen sich die Anteile nicht von einem Rang zum nächsten an. Ein Monatsbonus eines Anteils entspricht dem ausgewiesenen Prozentsatz des Pools (1 Prozent), multipliziert mit dem Unternehmensvolumen im gleichen Monats und geteilt durch die Anzahl der Anteile der Produktberaters, die sich in dem Monat für einen Anteil qualifiziert haben. Vgl. Abb 5.
Anteile an den Diamond Pools. Der Diamond Pool, Blue Diamond Pool und der Presidential Diamond Pool entsprechen jeweils einem (1) Prozent des Gesamtvolumens des Unternehmens pro Monat. Jeder qualifizierende Produktberater erhält drei Anteile am Pool des Rangs des Produktberater.
Qualifikation für Zusätzliche Anteile an den Diamond Pools:
1. Presidential Diamond Pool. Ein Presidential Diamond erhält einen einmaligen Anteil am Presidential Diamond Pool, sobald ein anderer Produktberater zum ersten Mal ein ‘Silber’ wird und dieser Produktberater persönlich vom Presidential Diamond registriert worden ist.
2. Blue Diamond un Diamond Pool. Ein Diamond oder ein Blue Diamond erhält einen einmaligen Anteil am Diamond Pool oder dem Blue Diamond Pool, sobald ein anderer Produktberater zum ersten Mal ein ‘Premier’ wird und dieser Produktberater persönlich vom Diamond oder Blue Diamond registriert worden ist.
6. Gründer-Bonus –- Ein Bonus auf Basis der Marktentwicklung.
Überblick Als Incentive für Produktberaters, die in neuen Lokalen Märkten tätig sind, bietet dōTERRA Gründern einen Bonus auf Basis der Marktentwicklung an. Der Bonus wird jährlich ausbezahlt. Ein Gründer ist eine Person aus einer vorher festgelegten Anzahl von Produktberaters in einem Lokalen Markt, der einer der ersten ist, denen es gelingt, bestimmte, vom Unternehmen für diesen Markt gestellte Anforderungen zu erreichen und konstant beizubehalten. Jeder Gründer teilt mit anderen Gründern einen Bonus auf Basis eines gewissen Prozentsatzes des Volumens dieses Lokalen Markts.
Qualifikation. Die Qualifikationen für jeden Markt werden in den für den Lokalen Markt spezifischen Bereiche des Tools-Menüs auf dōTERRA.com eingestellt. Jeder Qualifikationszeitraum beträgt zwölf (12) Monate, außer anderweitig angegeben. Sobald ein Produktberater die Position eines Gründers erreicht, muss er sich jedes Jahr auch dafür qualifizieren, diese Position auch beizubehalten, indem er die im Voraus festgelegten Qualifikationen für diesen, jeweils neuen Zeitraum von 12 Monaten erreicht. Rechtzeitig vor Beginn des nächsten Qualifikationszeitraums wird das Unternehmen entsprechende Benachrichtigungen bzgl. geänderter Qualifikationen mitteilen. Sollte es einem Gründer nicht gelingen, sich erneut zu qualifizieren oder sollte er aus anderen Gründen seine Gründerposition verlieren, steht ihm oder einem anderen Produktberater diese Position nicht länger zur Verfügung und erlischt. Wenn sich die tatsächliche Anzahl an qualifizierten Gründern verändert, ändert sich der Prozentsatz an ‘Anteilen’ nicht ebenfalls. Gründerpositionen ‘gehören’ ausschließlich dem Produktberater, der sich dafür ursprünglich qualifiziert hat. Sie können weder an einen anderen Produktberater oder andere Person abgetreten, übertragen, verschenkt oder verkauft werden. Gründerpositionen werden zudem nicht in jedem Markt angeboten.
7. Das Kundentreueprogramm
Überblick. Produktberaters und Großhandelskunden können monatliche Lieferungen von dōTERRA-Produkten sicherstellen, indem sie sich nach dem ersten Monat ihrer Registrierung in das Kundentreueprogramm (KTP) einschreiben. Das Kundentreueprogramm macht somit die manuelle Platzierung monatlicher Bestellungen hinfällig.
Erwerb von Produktguthaben. Wenn sich die KTP-Bestellung eines Produktberaters oder Großhandelskunden auf mind. 50 PV pro Monat beläuft, kommt der Produktberater oder Großhandelskunde jeden Monat für einen Erhalt von Produktguthaben in Frage.
Einlösen von Produktguthaben. Nachdem der Produktberater oder Großhandelskunde sechzig (60) Tage lang am KTP teilgenommen hat, kann er Produktguthaben zum Kauf vollständiger PV-Produkte einlösen. KTP-Produktguthaben können 12 Monate ab Datum ihrer Ausstellung in Anspruch genommen werden. Danach verfallen sie. Die Guthaben können für eine Gebühr von €2,00 telefonisch freigeschaltet werden, unter: +49 3056796808 (Deutschland) oder +43 720115368 (Österreich). Per KTP-Guthaben gekaufte Produkte dürfen nicht weiterverkauft werden und sind auch vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen. Eingelöste KTP-Bestellungen erhalten keine PV-Punkte und können mit anderen Produktbestellungen nicht kombiniert werden. Produktguthaben können nicht in Bargeld beansprucht werden und sind nicht übertragbar. Sobald die Teilnahme im KTP-Programm gekündigt wird, werden auch alle Produktguthaben gelöscht. Die allererste KTP-Bestellung kann nur nur per Telefonanruf im Unternehmen storniert werden. Jede weitere KTP-Bestellung kann online storniert werden.
Handeln im Auftrag eines Anderen. Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis eines teilnehmenden Produktberaters oder eines Kunden darf kein Produktberater eine KTO-Bestellung im Auftrag dieses anderen, teilnehmenden Produktberaters aufgeben. Diese schriftliche Erlaubnis muss vor Platzierung der Bestellung beim Unternehmen vorliegen. Eine derartige Bestellung muss vom teilnehmenden Produktberater oder Kunden bezahlt werden und muss an die im Account des Teilnehmers aufgeführte Hauptadresse geliefert werden.
8. Spezial- oder Promo-Boni oder Belohnungen
Produktberaters und Kunden werden von Zeit zu Zeit spezielle Boni oder Promotions angeboten. Die auf diese Art und Weise angebotenen Produkte haben ein PV oder auch nicht und qualifizieren einen Produktberater ggf. nicht für andere Boni, infolge einer Bestellung dieser Produkte. Die Einzelheiten zu jedem dieser Angebote finden Sie auf dōTERRA.com.
9. Allgemeine und sonstige Bestimmungen
Keine Vergütung nur für die Registrierung einer anderen Person. Wellness-Botschafter werden zwar sehr wohl für Produktverkäufe bezahlt, hingegen aber nicht dafür, nur andere Wellness-Botschafter zu registrieren oder zu sponsern.
Keine Vergütungsgarantie. Wie bei vielen anderen Geschäftsmöglichkeiten auch, schwankt die von den Wellness-Botschaftern erwirtschaftete Vergütung ganz erheblich. Die Kosten, ein Wellness-Botschafter zu werden, sind sehr gering. Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen Wellness-Botschafter.
Einige schließen sich diesem Geschäftsmodell an, um ihre Kompetenzen zu verbessern oder um ihr eigenes Geschäft leiten und verwalten zu können. Andere entscheiden sich dazu, Wellness-Botschafter zu werden, doch kaufen – aus welchem Grund auch immer – niemals Produkte vom Unternehmen.
Und folglich qualifizieren sich viele Wellness-Botschafter daher auch niemals für Boni. Wellness- Botschaftern wird weder ein bestimmtes Einkommen garantiert noch irgendeine Gewinnstufe oder Erfolg zugesichert. Der Gewinn und Erfolg eines Wellness-Botschafters entsteht ausschließlich durch den erfolgreichen Verkauf von Produkten und durch die Verkäufe anderer Wellness-Botschafters innerhalb seiner Organisation. Jeder Erfolg beruht im Wesentlichen auf dem Aufwand und den persönlichen Anstrengungen jedes einzelnen Wellness-Botschafters.
Aufwand. Als Wellness-Botschafter eine sinnvolle Vergütung zu generieren, verlangt erheblichen Zeitaufwand, Anstrengungen und Engagement. Das ist kein Programm, um eben mal schnell reich zu werden. Es gibt auch keinerlei Garantien des finanziellen Erfolgs.
Berücksichtigung für den Bonus eines Zeitraums. Eine Person muss mindestens am letzten Tag eines Bonuszeitraums ein Wellness-Botschafter werden, um für den Bonus und die
Qualifikationsberechnungen dieses Zeitraums noch berücksichtigt zu werden. Am letzten Tag des Bonuszeitraums müssen alle Produktbestellungen abgeschlossen und die Zahlungen dafür eingegangen sein, um noch für diesen Zeitraum bezahlt zu nwerden oder sich für einen Rang qualifizieren zu können.
Vorbedingungen für Bonus-Zahlungen. Wellness-Botschafter können nur dann einen Bonus erhalten, wenn sie alle Voraussetzungen des Vergütungsplans von dōTERRA erfüllen und gegen keine der wesentlichen Pflichten dieses Vertrages verstoßen oder deren Erfüllung unterlassen.
Bonus-Zahlung. Ein Bonus wir dem Hauptbewerber im Rahmen der Vereinbarung für Wellness-Botschafter bezahlt.
Zu starke Beine. Sollte das Volumen eines Beines der Organisation eines Wellness-Botschafters achtzig Prozent (80 %) des Gesamtvolumens der Organisation des Wellness-Botschafters übersteigen, beträgt der gesamte Uni-level-Bonus des Wellness-Botschafters maximal den Gegenwert von $2000 in Euro, wenn der Wellness-Botschafter den Rang ‘Elite’ hat bzw. ; maximal den Gegenwert von $9000 in Euro, wenn der Wellness-Botschafter den Rang ‘Premier’ hat bzw. ; maximal den Gegenwert von $11.000 in Euro, wenn der Wellness-Botschafter den Rang ‘Silber’ hat und maximal den Gegenwert von $18.000 in Euro, wenn der Wellness-Botschafter den Rang ‘Gold’ hat. Sobald der Rang ‘Platin’ erreicht ist, ist die Höhe des Uni-level- Bonus unbegrenzt.
Einlösung von Unternehmensguthaben. Wird auf Produkte, die in einem Monat bestellt wurden, aber nicht verfügbar sind, ein Produktguthaben ausgestellt, wird das Persönliche Volumen für diese Produkte nur in die Qualifikationsberechnungen für Boni und Ränge in dem Monat mit aufgenommen, in dem dieses Guthaben eingelöst wird.
Aufbewahrungspflicht von Dokumenten. Jeder Wellness-Botschafter, der einen Bonus erhält, erklärt sich damit einverstanden, mindestens Zehn (10) Jahre lang Unterlagen aufzubewahren, die den Weiterverkauf der Produkte an Endkunden in dem Monat belegen, für welche der Bonus ausbezahlt wurde. Der Wellness-Botschafter erklärt sich damit einverstanden, diese Dokumente dem Unternehmen auf entsprechende Anfrage zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechendes Unterlassen oder die Missachtung stellt eine Verletzung des Vertrags dar und berechtigt das Unternehmen dazu, für alle Bestellungen in einem Monat bezahlte Boni wieder zurückzuholen, die nicht durch entsprechende Verkaufsdokumente belegt werden können.
Rückholung von Boni. Zusätzlich zu allen sonst irgendwie in diesem Vertrag festgelegten Rückholrechten, behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle dem Wellness-Botschafter bezahlten Boni zurückzuholen, für Produkte, die:
1. im Rahmen der Rückgabe-Richtlinie des Unternehmens zurückgegeben wurden;
2. im Rahmen jedweden geltenden Gesetzes (z.B. aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts) an das Unternehmen zurückgegeben wurden;
3. im Zusammenhang mit einem Vorfall von schuldhaften Fehlverhalten seitens des Wellness- Botschafters zurückgegeben wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, nicht genehmigte, gesetzeswidrige oder irreführende Darstellungen in Bezug auf ein Angebot oder Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung oder einer dōTERRA-Vertriebsmöglichkeit;
4. in einer Menge gekauft wurden, die die Menge, die in einem vernünftigen Zeitrahmen vermutlich auch verkauft und/oder verbraucht werden kann, unverhältnismäßig übersteigt.
Zahlung zurückgeholter Boni. Im Rahmen der Zahlungen von zurückgeholten Boni, wie in diesem Paragraph dargelegt, kann das Unternehmen nach alleinigem Ermessen von einem betroffenen Wellness-Botschafter eine direkte Zahlung fordern oder den Betrag der zurückgeholten Boni mit allen aktuellen oder zukünftigen Boni verrechnen.
Gebühren für retournierte Bonusschecks. Manchmal kann ein Wellness-Botschafter das Unternehmen bitten, einen verloren gegangenen Bonusscheck erneut auszustellen. Dafür kann das Unternehmen eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen. Zusätzlich kann das Unternehmen, nach alleinigem Ermessen, das ausstellende Finanzinstitut auffordern, die Bezahlung auf den ursprünglichen (verloren gegangenen) Scheck zu stoppen und der Wellness-Botschafter muss dem Unternehmen die dafür entstandenen Kosten und Aufwendungen bezahlen.