dōTERRA kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet "Geschenk der Erde."
A. Produktverwaltungsstandards. Produkte werden je nach ihren gesetzlichen Klassifizierungen z.B. als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika reguliert. Welche Regulierungsbehörde dann jeweils zuständig ist, hängt von der Art des Produkts ab.
B. Werbestandards. Ganz ähnlich wird auch die Produktwerbung je nach Art des Produkts geregelt. Wichtig hierbei ist, dass ein Produkt, das für eine Verwendung auf eine Art klassifiziert ist, nicht auf andere Art beworben wird. Beispiel: Ein Produkt, das als Nahrungsergänzungsmittel gedacht ist, kann nicht als medizinisches Produkt beworben oder vermarktet werden, dass man zur Behandlung oder Vorbeugung einer bestimmten Krankheit verwenden kann. Darüber hinaus haben Darstellungen über mögliche Geschäftschancen, einschließlich Verdienstmöglichkeiten, wahrheitsgetreu und in nicht irreführender Art und Weise zu erfolgen, was bedeutet, dass Behauptungen über das Potenzial, einen vermögenden Lebensstil, ein Einkommen auf dem jeweiligen Karriere-Level oder ein signifikant hohes Einkommen zu erreichen, irreführend sind, wenn die dōTERRA Wellness-Botschafter typischerweise keine solchen Ergebnisse erzielen. Allen Darstellungen zu Verdienstmöglichkeiten muss das Dokument „doTERRA Europa – Statement zu Chancen und Verdienstmöglichkeiten“ beigefügt werden.
C. Zulässige Behauptungen. dōTERRA-Produkte sind keine medizinischen Produkte. Es dürfen über dōTERRA-Produkte keinerlei medizinische Behauptungen gemacht werden. dōTERRA-Produkte dürfen auch in keinerlei Art und Weise als medizinisch präsentiert werden. Ein Produktberater (unabhängiger Produktberater) kann belegen, dass die Verwendung von dōTERRA-Produkten sicher ist und dass:
1. sie spezifisch formuliert sind, um das Wohlbefinden zu unterstützen / einen gesunden Lebensstil aufrechtzuerhalten, und
2. zur Verbesserung des persönlichen Erscheinungsbilds gedacht sind.
D. Keine Heil- oder Medikamenten- oder medizinische Behauptungen. Ein Wellness-Botschafter darf weder irgendeine medizinische Behauptung für irgendein Produkt abgeben noch irgendein Produkt spezifisch verschreiben oder als geeignet für irgendeine spezielle Krankheit präsentieren, denn diese Art der Präsentation impliziert, dass diese Produkte medizinischer Natur sind, anstatt Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika. Unter keinen Umständen dürfen diese Produkte mit für die Behandlung spezieller Krankheiten verschriebenen Medikamenten oder Heilmitteln in Verbindung gebracht werden. Ebensowenig dürfen die Produkte mit der Behauptung in Verbindung gebracht werden, dass sie Krankheitssymptome lindern oder Krankheiten und/oder (gesundheitlichen) Störungen vorbeugen. Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikwaren soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der dōTERRA Website oder im Backoffice oder sonstwo angeboten wird. Es sollte jedem Kunden, der sich aktuell in medizinischer Behandlung befindet, empfohlen werden, sich bei seinem Arzt zu erkundigen, bevor er seine Ernährung verändert. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte, deren therapeutischer Wirkung oder Heilwirkung erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von dōTERRA genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von dōTERRA wieder. Außerdem dürfen die Wellness-Botschafter nicht suggerieren, dass dōTERRA-Produkte zur Behandlung, Vorbeugung, Diagnose oder Heilung von Krankheiten genutzt werden können. dōTERRA verbietet ferner jegliche Aussage bezüglich medizinischer Wirkung von dōTERRA-Produkten. Der Wellness-Botschafter darf z.B. nicht behaupten, dass die Produkte von dōTERRA bei der Behandlung von Diabetes, Herzkrankheiten, Krebs oder anderen Krankheiten helfen. Es dürfen keine wissenschaftlichen Publikationen, Literatur oder Zeugnisse verwendet oder veröffentlichet werden, die von Doktoren oder Wissenschaftlern in Bezug auf dōTERRA -Produkte oder deren Zutaten verfasst wurden. Zwar bemüht sich das Unternehmen nach Kräften komplette Konformität zu erreichen, doch sollte ein Wellness-Botschafter niemals behaupten oder schlussfolgern, dass irgendein Produkt von einer Regierung oder Regulierungsbehörde zugelassen ist.
E. Offenlegung. Bei der Verkaufsförderung von dōTERRA oder von dōTERRA-Produkten muss ein Produktberater die Tatsache offenlegen, dass er ein Produktberater von dōTERRA ist, der vom Unternehmen dafür Boni erhält.