dōTERRA kommt aus dem Lateinischen und bedeutet
"Geschenk der Erde."
A. Verbindliche Wirkungen und fortlaufende Vorteile. Dieser Vertrag ist bindend bei und tritt in Kraft zum Vorteil seiner beiden Vertragsparteien sowie ihrer entsprechenden Rechtsnachfolger und Zessionäre.
B. Übertragung einer Vertriebspartnerschaft-Position. Außer in diesem Richtlinien-Handbuch anderweitig vermerkt, darf ein Produktberater seine Vertriebspartnerschafts-Vermögenswerte auf eine Art und Weise veräußern, verkaufen, übertragen oder sonst irgendwie abtreten, wie es in diesem Vertrag und per geltendem Recht gestattet ist (einschl. Verkauf, Schenkung oder Nachlass), dies jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens. Alle Vermögenswerte, die die Form von Kompensationsansprüchen oder der Erfüllung vertraglicher Pflichten vom oder durch das Unternehmen annehmen, werden in den Unternehmensdokumenten solange nicht als Vermögenswerte des Erwerbers betrachtet, bis das Unternehmen von der Übertragung schriftlich benachrichtigt wurde und ihre schriftliche Zustimmung dazu abgegeben hat. Die übertragene Vertriebspartnerschaft unterliegt allen Abhilfemaßnahmen im Rahmen dieses Vertrags, die ggf. noch vor der Übertragung entstanden sind.
1. Bei Schenkung, Verkauf, Übertragung, Abtretung oder jeder anderen Veräußerung der Vertriebspartnerschaft entsteht automatisch eine neue Vertriebspartnerschaft. Ungeachtet der Tatsache, dass eine neue Vertriebspartnerschaft entstanden ist, nimmt diese Vertriebspartnerschaft organisatorisch gesehen den Platz der alten Vertriebspartnerschaft ein. Außer anderweitig schriftlich vom Unternehmen ausdrücklich genehmigt, müssen des Weiteren alle Außenstände, das persönliche Volumen, KTP-Punkte und Registrierungsdatum von der Vertriebspartnerschaft aufbewahrt werden.
2. Zum Zweck der Wiederanmeldung als Produktberater, wird eine Schenkung, Verkauf, Übertragung oder Abtretung im Hinblick auf den Übertragenden als seine Beendigung/Kündigung gewertet. Anders gesagt: Jeder Produktberater der seine Vertriebspartnerschaft schenkt, verkauft, abtritt oder sonst irgendwie überträgt, muss sechs (6) Monate (bei Premier-Rang oder tiefer) oder zwölf (12) Monate (bei Silver -ang oder höher) ab dem offiziellen Beendigungsdatum (oder dem Datum des letzten Produktkaufs, falls dieses vor der Beendigung oder dem Datum der Übertragung liegt) warten, bis er sich erneut anmelden kann. Ohne die vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf ein Produktberater kein ihm durch diesen Vertrag übertragenes Recht an irgendeine Einzelperson oder juristische Person verkaufen, abtreten oder sonst irgendwie übertragen. Ein Produktberater kann seine Verantwortungen delegieren, ist aber letzten Endes trotzdem für die Erfüllung aller Bestimmungen dieses Vertrags und aller geltenden Gesetze verantwortlich. Jede Person, die für oder mit dem Produktberater als Teil seiner Vertriebspartnerschaft arbeitet, darf dies nur unter direkter Aufsicht des Produktberaters tun.
C. Nachfolge der Vertriebspartnerschaft. Für den Fall, dass ein Produktberater verstirbt oder arbeitsunfähig wird, geht die Organisation dieses Produktberaters auf seine, gemäß geltenden Rechts; rechtlichen Nachfolger über. Nachfolger müssen das Unternehmen unverzüglich schriftlich über so eine Nachfolge informieren und die diesbezüglich ordnungsgemäße Dokumentation vorlegen.
D. Betrieb der Vertriebspartnerschaft während der Rechtsnachfolge. Während des Zeitraums, in dem eine Trennung oder Auflösung der Einheit ausstehend ist, müssen die Beteiligten eines der folgenden Betriebsverfahren einhalten:
1. Eine der beiden Seiten darf, mit Zustimmung der Gegenseite(n), die Vertriebspartnerschaft gemäß einer schriftlichen Abtretung betreiben, wobei der/die verzichtende/scheidende Ehepartner, Gesellschafter, Partner oder Treuhänder das Unternehmen dazu autorisieren, direkt und ausschließlich mit dem anderen Ehepartner oder nicht-verzichtenden/scheidenden Gesellschafter, Partner oder Treuhänder arbeiten.
2. Beide Seiten können die Vertriebspartnerschaft gemeinsam weiterhin auf einer „Business-as-Usual” Basis weiterführen, wonach alle vom Unternehmen bezahlten Provisionen im gemeinsamen Namen der Produktberaters bezahlt werden oder im Namen der Einheit, die abgespalten werden soll, was beide Seiten unabhängig untereinander vereinbaren können.
E. Vertriebspartnerschaften sind unteilbar.Die Organisation von sich abspaltenden Ehepartnern wird das Unternehmen keinerlei Bonusschecks zwischen sich abspaltenden Ehepartnern oder Produktberaters sich auflösender Einheiten aufteilen. Das Unternehmen erkennt nur eine Organisation an und stellt pro Vertriebspartnerschaft und pro Bonuszyklus nur einen Bonusscheck aus. Diese Schecks müssen immer auf dieselbe Einzelperson oder Einheit ausgestellt sein. Im Falle, dass die Beteiligten an einem Scheidungs- oder Auflösungsverfahren einen Streit bzgl. der Verfügung von Boni und den Eigentumsverhältnissen des Geschäfts nicht beilegen können, wird der Produktberater unwillkürlich gelöscht.
F. Gerichtsverfahren. Produktberaters mit einem Gerichtsverfahren bzgl. der Eigentumsverhältnisse oder Verwaltung einer Vertriebspartnerschaft sind verpflichtet, das Gericht darüber zu informieren, dass die Vertriebspartnerschaft unteilbar ist und dass das Unternehmen eine Organisation oder Bonusschecks nicht aufteilen wird. Der endgültige Bescheid muss das Eigentumsverhältnis der Vertriebspartnerschaft ausdrücklich zuordnen.
G. Wartezeit bis zur erneuten Anmeldung. Hat eine ehemaliger Ehepartner oder ein Produktberater einer ehemaligen Einheit alle Rechte an seiner ursprünglichen Vertriebspartnerschaft komplett abgetreten, steht es ihm danach frei, sich bei jedem Sponsor seiner Wahr einzuschreiben, solange er die für so Abschnitt 1.B.2 einen Fall festgeschriebenen Voraussetzungen der Wartezeit einhält. Der ehemalige Ehepartner oder Partner hat jedoch keinerlei Rechte gegenüber jedwedem Produktberater in seiner ehemaligen Organisation oder gegenüber ehemaligen Kunden mehr. Er muss jetzt ein neues Geschäft auf ganz genau die gleiche Art und Weise aufbauen, wie es jeder komplett neue Produktberater aut. tun würde.