dōTERRA kommt aus dem Lateinischen und bedeutet
"Geschenk der Erde."
Mit Ausnahme wie in diesem Richtlinien-Handbuch dargelegt, macht dōTERRA keinerlei explizite oder implizite Zusicherungen und Garantien in Bezug auf dōTERRA-Produkte, was auch ihren Zustand, Marktfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine Verwendung durch Produktberaters betrifft. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für:
A. irgendwelche speziellen, mittelbare, Neben-, Straf- oder Folgeschäden oder Verluste, die aus dem Betrieb oder der Verwendung der Produkte entstehen oder damit zusammenhängen, einschl. für alle Verluste oder Schäden, die aus Verlust von Einnahmen oder Gewinnen, der Unmöglichkeit Ersparnisse oder andere Vorteile zu erwirtschaften, Schaden an Ausrüstung sowie Forderungen gegenüber dem Produktberater durch Dritte, selbst wenn das Unternehmen über die Möglichkeit derartiger Schäden in Kenntnis gesetzt wurde;
B. Schäden (ganz egal welcher Art) aufgrund jedweder Verzögerung oder Versagens des Unternehmens, seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Grundes außerhalb seiner vertretbaren Kontrolle nachzukommen, oder
C. Forderungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mehr als ein (1) Jahr nach dem angeblichen Vorfall gegenüber dem Unternehmen durchgesetzt werden. Ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieses Vertrags, übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens hierunter nicht die vom Unternehmen tatsächlich gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erhaltenen Beträge.
D. Das Unternehmen beschränkt oder schließt seine Haftung nicht aus bei Tod oder Personenschaden infolge seiner Nachlässigkeit sowie jede andere Haftung, die von Rechts wegen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Alle Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen diesem Paragraphen D.