dōTERRA kommt aus dem Lateinischen und bedeutet
"Geschenk der Erde."
A. Zulässige Aktivitäten in unerschlossenen Märkten.Im Vorfeld der offiziellen Eröffnung eines Erschlossenen Lokalen Marktes, sind die zulässigen Aktivitäten eines Produktberater in einem unerschlossenen Lokalen Markt auf die Verteilung von Visitenkarten und die Veranstaltung, Organisation oder Teilnahme an Treffen begrenzt, wo die Anzahl der Teilnehmer bei jedem Treffen – einschließlich des Produktberaters – die Zahl fünf (5) nicht übersteigt. Die Teilnehmer an derartigen Treffen müssen persönliche Bekannte des Produktberater sein oder persönliche Bekannte der am Treffen teilnehmenden persönlichen Bekannten des Produktberater. Diese Treffen müssen zuhause oder in einer öffentlichen Einrichtung stattfinden, jedoch nicht in einem privaten Hotelzimmer. Jede Kaltakquise-Techniken (Werbeanrufe bei Personen, die zuvor keine persönlichen Bekannten des anrufenden Produktberaters sind) sind in nicht erschlossenen Lokalen Märkten strengstens untersagt.
B. Untersagte Aktivitäten in unerschlossenen Lokalen Märkten.
1. Ein Produktberater darf Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens oder Produktmuster weder importieren, noch ihren Import, Verkauf, Gabe als Geschenk oder Verbreitung ermöglichen.
2. Ein Produktberater darf keinerlei Form von Werbung platzieren oder Promo-Material verbreiten, das im Zusammenhang mit dem Unternehmen, seinen Produkten oder der Geschäftschance steht, außer vom Unternehmen genehmigte und speziell für eine Verbreitung in unerschlossenen Lokalen Märkten autorisierte Verkaufshilfen.
3. Ein Produktberater darf keinerlei Vereinbarung bewerben oder aushandeln, mit dem Ziel, einen Bürger oder Einwohner eines unerschlossenen Lokalen Marktes zur Geschäftschance, einem spezifischen registrierenden Sponsor oder einer bestimmten Form von Sponsoring zu verpflichten. Des Weiteren dürfen Produktberaters keine Bürger oder Einwohner nicht erschlossener Lokaler Märkte in einem Erschlossenen Offenen Markt anmelden oder dies mittels ProduktberaterVereinbarungen aus einem Erschlossenen Lokalen Markt tun, es sei denn der Bürger oder Einwohner des nicht erschlossenen Lokalen Marktes hat zum Zeitpunkt seiner Anmeldung im Erschlossenen Lokalen Markt seinen festen Wohnsitz und auch eine gesetzliche Autorisierung dort arbeiten zu dürfen. Der registrierende Sponsor ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen bzgl. festem Wohnsitz und Arbeitserlaubnis eingehalten werden. Die Mitgliedschaft in oder Teilnahme an oder Eigentum einer Körperschaft, Partnerschaft oder anderer juristischer Person in einem Erschlossenen Lokalen Markt erfüllt für sich allein noch nicht die Voraussetzungen bzgl. festem Wohnsitz oder gesetzlicher Autorisierung dort arbeiten zu dürfen. Falls ein Teilnehmer an einer Vertriebspartnerschaft auf Anfrage des Unternehmens keine Bestätigung seines festen Wohnsitzes oder Arbeitserlaubnis vorlegen kann, ist das Unternehmen, nach seiner Wahl, berechtigt, die Neugründung eines Produktberater für null und nichtig zu erklären.
4. Ein Produktberater darf weder Geld noch anderes Entgelt annehmen, noch sich an irgendwelchen Finanztransaktionen mit einem potentiellen Produktberater beteiligen, der Einrichtungen mietet, vermietet oder kauft, mit dem Ziel, dort mit dem Unternehmen zusammenhängende Geschäfte zu promoten oder durchzuführen.
5. Ein Produktberater darf keinerlei Aktivitäten promoten, ermöglichen oder ausführen, die jenseits der In diesem Richtlinien-Handbuch dargelegten Einschränkungen liegen oder die das Unternehmen, nach alleinigem Ermessen, als dem Geschäftsgebaren des Unternehmens oder ethischen Interessen hinsichtlich seiner internationalen Ausdehnung widersprechend ansieht.
C. Foreign Corrupt Practices Act. Alle dōTERRA-Produktberaters müssen das US-Gesetz zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Regierungen (FCPA) sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Gesetze in den lokalen Märkten einhalten. Eine vollständige Erklärung des FCPA finden Sie im dōTERRA-Handout im Menü ‘Tools’ der dōTERRA-Website. Eine Person oder Organisation macht sich des Verstoßes gegen das FCPA schuldig:
1. bei einer Zahlung, Angebot, Autorisierung oder dem Versprechen einer Geldzahlung oder Gewährung von wertvollen Dingen
2. an einen Beamten einer ausländischen Regierung (einschl. Parteifunktionär oder Manager eines staatseigenen Konzerns) oder an jede andere Person, wenn klar ist, dass diese Zahlung oder dieses Versprechen an einen ausländischen Beamten
3. mit dem Hintergedanken der Korruption weitergeleitet wird,
4. mit dem Ziel, (i) jede Handlung oder Entscheidung dieser Person zu beeinflussen, (ii) diese Person dazu zu bewegen, eine Handlung in Verletzung seiner gesetzlichen Pflicht zu tun oder zu unterlassen, (iii) sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen oder (iv) diese Person dazu zu bewegen, ihren Einfluss zur Beeinflussung einer amtlichen Handlung oder Entscheidung einzusetzen,
5. umso den Erhalt oder die Beibehaltung von Geschäften für oder mit einer Person zu unterstützen oder dieser Person Geschäfte zu ermöglichen.
D. Keine exklusiven Lokalen Märkte oder Franchises. Es gibt keine exklusiven Lokalen Märkte oder Franchises. Ein Produktberater ist berechtigt, überall in dem Land mit seinem Hauptwohnsitz geschäftlich zu agieren.
E. Verbotene Lokale Märkte. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, gewisse Lokale Märkte auszuweisen, in denen jedwedes Pre-Marketing Geschäftsgebaren ausdrücklich untersagt ist. Jeder Produktberater ist dafür verantwortlich, im Vorfeld jedes Vorgangs der Ausführung von Pre-MarktEröffnungsaktivitäten in einem nicht erschlossenen Markt, mittels aktuellem Kontakt mit dem Unternehmen nachzuprüfen, dass der Lokale Markt, in dem der Produktberater diese Aktivitäten ausführen möchte, kein verbotener Lokaler Markt ist. Ein Produktberater erhält eine Aufstellung aller verbotenen Lokalen Märkte, wenn der das Unternehmen diesbezüglich anruft.
F. Verstoß gegen die Internationale Richtlinie. Zusätzlich zu anderen, vom Unternehmen gestattete Rechtsmittel, kann einem Produktberater, der sich nicht an irgendeine der diesbezüglichen Bestimmungen hält, die Teilnahme an dem betroffenen internationalen Markt für einen Zeitraum untersagt werden, der dem Unternehmen als angemessen erscheint. Dieses Verbot könnte umfassen, ist aber nicht beschränkt, auf Folgendes:
1. der Produktberater hat im betroffenen Lokalen Markt keine Berechtigung für internationale Vertriebs-/Sponsoring rechte;
2. der Produktberater und seine Upline-Produktberaters kommen nicht für Boni in Frage, die vom Produktberater und seiner Downline-Organisation im entsprechenden Lokalen Markt generiert wurden;
3. Zusätzlich ist der Produktberater für einen Zeitraum von bis zu einem (1) Jahr in allen Märkten nicht berechtigt, die herkömmlicherweise den Produktberaters gewährten Privilegien zu genießen, wie z.B. Anerkennung bei Unternehmensveranstaltungen oder in Unternehmenspublikationen sowie den Erhalt von Materialien zur Anmeldung neuer Produktberaters vor der offiziellen Eröffnung jedes neuen Marktes.
Ein Produktberater, der aufgrund seiner Non-Compliance mit diesem Richtlinien-Handbuch nicht an einem Markt teilnehmen konnte, muss dem Unternehmen einen entsprechenden schriftlichen Antrag einreichen, eine schriftliche Genehmigung zur Teilnahme im Markt zu bekommen, nachdem der Zeitraum seiner „Sperre” verstrichen ist.
G. Kein Verzicht auf andere Rechte. Alle Bestimmungen hierin stellen keinen Verzicht auf die Rechte des Unternehmens dar, so wie sie an anderen Stellen in diesem Vertrag dargelegt sind.