dōTERRA kommt aus dem Lateinischen und bedeutet
"Geschenk der Erde."
A. Schutz der Daten von Unabhängigen Produktberatern: Als selbständige unabhängige Vertragsnehmer sind die Produktberaters selbst die Datenschützer aller personenbezogenen Daten, einschl. persönlicher Kundendaten, die sie im Laufe ihrer Geschäftsaktivitäten als Produktberaters verwalten. Produktberaters sind verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass derartige personenbezogene Daten in vollständiger Übereinstimmung mit allen anwendbaren Datenschutzbestimmungen, einschl. der Allgemeinen Datenschutzgrundverordnung der EU 2016/679 verarbeitet, aufbewahrt und vernichtet werden. Das bedeutet u.a. auch folgende Verantwortlichkeiten:
1. Ausführung all ihrer Pflichten gemäß geltender Datenschutzgesetze, einschl. Verpflichtungen bzgl. Datensicherheit und Vertraulichkeit;
2. Sicherstellung, dass alle Personen, deren Daten man hat, hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten angemessen informiert werden, einschl. der Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an das Unternehmen;
3. Sicherstellung, dass eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorliegt, einschl. der Weiterleitung der personenbezogenen Daten an das Unternehmen sowie das Einholen der Zustimmung aller Personen, deren Daten man hat, zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, wenn dies von den geltenden Datenschutzbestimmungen gefordert wird;
4. Sicherstellung, dass alle Personen, deren Daten man hat, ihre unter den geltenden Datenschutzbestimmungen gewährten Rechte auf Datenschutz auch ausüben können;
5. Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen mit den Daten Verarbeitern, mit denen zur Verarbeitung personenbezogenen er Dateien in ihrem Auftrag zusammengearbeitet wird, eine schriftliche Vereinbarung
6. Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Sicherstellung und Ermöglichung eines Beweises, dass alle Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden;
7. sofortige Benachrichtigung des Unternehmens, sobald eine tatsächliche Datenschutzverletzung stattgefunden hat oder eine solche vermutet wird, die sich auf die als Wellness Advocates verarbeiteten personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten als Wellness Advocates auswirkt;
8. vollständige Kooperation mit dem Unternehmen bei allen angemessenen und rechtmäßigen Bemühungen einen solchen Verstoß gegen personenbezogene Daten zu vermeiden, abzuschwächen oder bereinigen, und
9. die Implementierung und Bereitstellung angemessenen Schutzes im Falle einer Übertragung der personenbezogenen Daten außerhalb der EEA, wie von geltenden Datenschutzbestimmungen gefordert.
B. Wellness Advocate Listen. Die Listen der Produktberaters und aller daraus erzeugten Kontakte („Listen”) sind vertrauliches Eigentum von dōTERRA, das auch der Datenverantwortliche für die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten in diesen Listen ist. Das Unternehmen hat diese Listen mittels eines beträchtlichen Zeitaufwands, unter großen Mühen und mit erheblichen finanziellen Mitteln abgeleitet, zusammengestellt, konfiguriert und pflegt sie derzeit. In ihren aktuellen und zukünftigen Formen stellen diese Listen kommerziell vorteilhafte Vermögenswerte und Handelsgeheimnisse des Unternehmens dar. Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht zur Offenlegung der Listen und anderer, vom Unternehmen gepflegter Produktberater-Informationen vor und kann nach Ermessen des Unternehmens auch verweigert werden.
C. Vertraulichkeit der Listen. Produktberaters, die Zugriff auf die Listen haben, erklären sich mit der vertraulichen und geschützten Natur dieser Mailinglisten einverstanden und sind ebenfalls damit einverstanden, dass jede Verwendung dieser Listen oder der hieraus erzeugten Kontakte für andere Zwecke als die ausschließliche Förderung des Geschäfts des Unternehmens ausdrücklich untersagt ist. Sie erklären sich des Weiteren damit einverstanden, dass alle Information das Eigentum des Unternehmens ist und dass jedes Material, das den Produktberaters zur Verfügung gestellt wird, in dem auf das Unternehmen und seine Programme verwiesen wird, nur mit der vorigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens bei jedem separaten Angebot derart zur Verfügung gestellt wird.
D. Spezifische Listen. Das Unternehmen stellt den Produktberaters (im Kontext der Listen im Folgenden „Empfänger” genannt) einen einzigartig zugeschnittenen Teil der Listen zur Verfügung. Jeder Teil der zur Verfügung gestellten Liste umfasst nur Informationen, die sich spezifisch auf den Rang des Empfängers und seine Downline-Organisation beziehen.
E. Nutzungseinschränkungen. Diese Listen werden für die eingeschränkte Nutzung durch den Empfänger zur Verfügung gestellt, um ausschließlich seine Schulung und den Support zu erleichtern und der Downline-Organisation des Empfängers ausschließlich zur Förderung des Geschäfts des Unternehmens zu dienen. Jeder Empfänger erklärt sich damit einverstanden, dass jede Verwendung innerhalb ihres beabsichtigten Umfangs, jeweils eine separate und exklusive Lizenzvereinbarung zwischen dem Empfänger und dem Unternehmen darstellt.
F. Listen gehören dem Unternehmen. Diese Listen bleiben zu jeder Zeit und immer das ausschließliche Eigentum des Unternehmens, das zu jeder Zeit und nach seinem alleinigen Ermessen diese Listen zurückfordern und wider in ihren Besitz bringen kann. Dementsprechend erklärt sich jeder Produktberater einverstanden:
1. alle Listen oder Teile davon vertraulich zu behandeln und keinen Dritten gegenüber offenzulegen, einschl., aber nicht beschränkt auf, bestehende Produktberaters, Wettbewerber und die breite Öffentlichkeit;
2. diese Listen nur für ihren beabsichtigen Anwendungsbereich zu verwenden, nämlich der Förderung des mit dōTERRA zusammenhängenden Geschäfts. Diese Listen dürfen nicht dazu verwendet werden, dōTERRA-Produktberaters zu identifizieren und für andere kommerzielle Möglichkeiten und Tätigkeiten (ab)zuwerben;
3. dass jede Verwendung oder Offenlegung der Listen außerhalb der hierin autorisierten Art und Weise, oder zum Vorteil eines Dritten, einen Missbrauch, Veruntreuung und eine Verletzung der Lizenzvereinbarung des Empfängers darstellt, was für das Unternehmen zu irreparablem Schaden führt.
4. dass, bei jedweder Verletzung im Rahmen dieses Paragraphen, sich der Empfänger eines Unterlassungsanspruchs als geeignetes Rechtsmittel gegen so eine Verwendung unter geltendem nationalen oder regionalen Gesetzen ausgesetzt sieht und auf Anfrage des Unternehmens unverzüglich alle, zuvor dem Empfänger zur Verfügung gestellten Listen abruft und dem Unternehmen zurückgibt und dass alle Verpflichtungen im Rahmen dieses Paragraphen auch noch nach Beendigung/Kündigung des Vertrags mit dem Empfänger weiterhin Gültigkeit haben.
G. Rechtsmittel des Unternehmens bei Verstößen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle unter geltenden nationalen oder regionalen Gesetzen zur Verfügung stehenden, geeigneten Rechtsmittel einzusetzen, um seine Rechte an den o.g. geschützten Informationen und Handelsgeheimnissen, die in diesen Listen stehen, zu schützen. Jedes Versagen derartige anwendbare Rechtsmittel einzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.