dōTERRA kommt aus dem Lateinischen und bedeutet
"Geschenk der Erde."
A. Geistiges Eigentum von dōTERRA.
Das geistige Eigentum von dōTERRA, einschließlich seiner Marken, Servicemarken, Handelsnamen, Handelsaufmachung und der Inhalt seiner Veröffentlichungen sind wertvolle Vermögenswerte. Durch die Nutzung des geistigen Eigentums von dōTERRA, bestätigen Produktberaters und sind damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum von dōTERRA großer Wert und Goodwill besteht und sind weiterhin einverstanden, dass alle geistigen Eigentumsrechte beim Unternehmen verbleiben und der diesbezügliche Goodwill ausschließlich dem Unternehmen gehört. Des Weiteren erkennen Produktberaters an, dass das geistige Eigentum von dōTERRA in den Augen der Öffentlichkeit eine sekundäre Bedeutung hat. Geistiges Eigentum ist durch nationales, regionales und internationales Copyright- und Markenrecht und andere Eigentumsrechte geschützt.
Das geistige Eigentum wird in allen Formen geschützt, einschl. derzeit bestehender oder in Zukunft entwickelter Medien und Technologien. Der Inhalt in vom Unternehmen genehmigten Verkaufshilfen und auf seiner offiziellen Website, einschl. Text, Grafik, Logos, Audio-Clips, Musik, Liedtexte, Video, Fotos, Software und andere Information sind das Eigentum von dōTERRA und/oder seinen Tochtergesellschaften oder Partnern oder werden von dōTERRA im Rahmen von Lizenzierungen durch Dritte benutzt. Da dōTERRA nicht der gesamte Inhalt gehört, wird dōTERRA einem Produktberater auch keinerlei Inhalte zur Nutzung lizenzieren, die dem Unternehmen nicht gehören. Dementsprechend erklären sich Produktberaters einverstanden, bei der Verwendung von geistigem Eigentum und Inhalt von dōTERRA, nur den Erlaubten Inhalt zu verwenden, so wie hier ausdrücklich definiert und gestattet.
B. Definitionen.
1. Bekleidung: Bekleidung umfasst T-Shirts, Hüte und andere Bekleidung.
2. Erlaubter Inhalt: Erlaubter Inhalt = nur der Inhalt bestehend aus der Broschüre, Flyern, Bildern, Präsentationen und Videos, die im Abschnitt von http://www.doterratools.com und http://www.doterraeveryday.eu aufgeführt oder publiziert sind, bezogen auf den Lokalen Markt, in dem ein Produktberater Produkte vermarktet oder andere Produktberaters rekrutiert.
3. Filmische Medien: Live- oder aufgezeichnete elektronische Kanäle auf denen Nachrichten, Unterhaltung, Bildung, Daten oder verkaufsfördernde Nachrichten verbreitet werden, einschl. Broad- und Narrowcasting-Medien wie z.B. TV, Radio, Film und Audio oder Video. Filmische Medien beziehen sich nicht auf Computer- und Telefon-basierte Medien.
4. Vom Unternehmen genehmigte Verkaufshilfen: Zur Verwendung in einem bestimmten Lokalen Markt, der schriftlich vom Unternehmen ausgewiesen wird, genehmigte Marketingmaterialien.
5. Vom Unternehmen Produzierte Verkaufshilfen: Vom Unternehmen produzierte Verkaufshilfen bezeichnen Marketingmaterialien, die vom Unternehmen zur Verwendung in einem bestimmten Lokalen Markt, der schriftlich vom Unternehmen ausgewiesen wird, erstellt und verbreitet werden.
6. Computer- und Telefon-basierte Medien: Die Übertragung oder Anzeige jedweden Inhalts via E-Mail, statischen Websites oder in sozialen Netzwerken, sowie Telefon- oder Smartphone-basierte Übertragungen oder Anzeige.
7. Inhalt: Inhalt bezieht sich auf jeden Text, Grafik, Logos, Audioclips, Videos, Fotos, Software, oder geistiges Eigentum von dōTERRA, das in der/den vom Unternehmen erstellten Verlaufshilfe(n) und unter http://www.doterratools.com und http://www.doterraeveryday.eu vorhanden ist.
8. Geistiges Eigentum von dōTERRA: Geistiges Eigentum von dōTERRA bezieht sich auf das gesamte geistige Eigentum, das dōTERRA Holdings oder ein Tochterunternehmen besitzt oder beansprucht oder ein Recht zu seiner Verwendung beansprucht, einschließlich, doch nicht begrenzt auf, Marken, Servicemarken, Handelsnamen, Handelsaufmachung und Inhalt seiner Veröffentlichungen, egal, ob sie bei den zuständigen Regierungsbehörden registriert sind oder nicht.
9. Media-spezifische Richtlinien: Media-spezifische Richtlinien sind spezifische Richtlinien für die Lokalen Märkte, die die Nutzungsstandards von Erlaubten Inhalt für ein bestimmtes Verbreitungsformat festlegen. Media-spezifische Richtlinien müssen eingehalten werden und können unterhttp://www.doterratools.com und http://www.doterraeveryday.eu eingesehen werden. Merchandise umfasst Verkaufshilfen, die für den Verkauf oder den Verkauf an Dritte bestimmt sind.
10. Merchandise: Jedes Element, das dem geistigen Eigentum von dōTERRA unterliegt und keine Bekleidung, filmisches Medium, vom Unternehmen Genehmigte Verkaufshilfen, vom Unternehmen Erstellte Verkaufshilfen sowie Computer- und Telefon-basierte Medien darstellt.
11. Verkaufshilfe: Alles Material, egal ob tatsächlich ausgedruckt oder in digitaler Form, das für ein Angebot oder den Verkauf von Produkten des Unternehmens, zur Rekrutierung zukünftiger Produktberaters oder Kunden oder der Schulung von Produktberaters benutzt wird und das auf das Unternehmen, die Produkte des Unternehmens, den Vergütungsplan oder auf geistiges Eigentum von dōTERRA hinweist.
12. Soziale Netzwerke: Die Nutzung von Web-basierten und mobilen Technologien, um eine Kommunikation zu einem interaktiven Dialog zu machen.
C. Erlaubte Verwendungen.
1. Vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen, sind Produktberaters berechtigt, den Erlaubten Inhalt für folgende Vorgänge zu verwenden:
a. Erzeugung und Verwendung von Verkaufshilfen. b. Erzeugung und Verwendung eines Computer- oder Telefon-basierten Mediums.
2. Vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen, sind Produktberaters berechtigt, nach schriftlicher Genehmigung seitens des Unternehmens, den Erlaubten Inhalt für Folgendes zu verwenden: Bekleidung, filmische Medien, Verwendung an Gebäuden und Schildern sowie Merchandise in Übereinstimmung mit den Medien-spezifischen Richtlinien, die in doterra.com zur Verfügung stehen.
D. Nutzungsbedingungen. Die Erlaubten Verwendungen des Erlaubten Inhalts sind durch Folgendes bedingt:
1. Media-spezifische Richtlinien. Erlaubter Inhalt darf nur verwendet werden für Bekleidung, filmische Medien, an Gebäuden und Schildern und Merchandise, gemäß der Medien-spezifischen Richtlinien für den spezifischen Lokalen Markt, in dem der Produktberater geschäftlich tätig ist, die unter http://www.doterratools.com und http://www.doterraeveryday.eu zur Verfügung stehen.
2. Kontext und wahrheitsgemäße Aussagen. Produktberaters dürfen Erlaubten Inhalt nicht in Missachtung des Richtlinien-Handbuchs oder außerhalb des Kontexts nutzen oder durch Verwendung von Modifikatoren, zusätzlichem Test oder anderen Kontext eine andere, als die ausdrückliche Bedeutung des Erlaubten Inhalts ableiten. Der gesamte Inhalt muss wahrheitsgemäß und exakt sein.
3. Behauptungen und Darstellung in Bezug auf dōTERRA-Produkte. Produktberaters dürfen keinerlei Inhalt verwenden, der gegen Gesetze verstößt, einschließlich aller Gesetze, die auf die Regulierung von Produktbehauptungen zutreffen (vgl. Abschnitt 11). dōTERRA unterstützt eine derartige Verwendung zudem auch nicht.
4. Varianten, Kürzel oder Abkürzungen. Produktberaters dürfen keinerlei Variante des Erlaubten Inhalts für welchen Zweck auch immer verwenden, einschl. phonetische Entsprechungen, fremdsprachliche Entsprechungen, Kürzel oder Abkürzungen. Die folgenden Beispiele sind nicht akzeptierbare Varianten: „do’TERRA” oder „doughTERRA” oder „deTIERRA”
5. Mottos und Werbeslogans. Produktberaters dürfen Unternehmens-Mottos oder Werbeslogans in keiner Weise ergänzen, verkürzen oder verändern. Beispiel: „Gift of the Earth” in „Gift from the Earth” oder „Earthly Gifts” verändern.
6. Verunglimpfung oder beleidigende Nutzung. Produktberaters dürfen Erlaubten Inhalt in keiner Weise verunglimpfend, beleidigend oder schädigend verwenden.
7. Bestes Licht. Der gesamte Erlaubte Content darf nur im besten Licht dargestellt werden, auf eine Art und Weise oder in einem Kontext, der das Unternehmen und seine Produkte positiv widerspiegelt.
8. Befürwortung oder Sponsoring eines Dritten. Produktberaters dürfen den Erlaubten Inhalt nicht auf eine Art und Weise verwenden, die auf die Verknüpfung des Unternehmens mit oder der Befürwortung, Sponsoring oder Unterstützung eines Produkts oder Dienstleistung von Dritten sowie jedweden politischen Grund oder Thema schließen lässt.
9. Verwendung in Computer- und Telefon-basierten Medien. Die folgenden Paragraphen beziehen sich auf Computer- und Telefon-basierte Medien.
a. Überschriften und Titel. Mit Ausnahme auf einer Personalisierten dōTERRA-Website oder einer von dōTERRA genehmigten Zertifizierten Website, darf der Name „dōTERRA” in keinerlei Titel, Untertitel oder Überschrift von Computer- oder Telefon-basierten Medien verwendet werden. Mit der Schutzmarke dōTERRA versehene Facebook- und Instagram-Seiten sowie Pinterest-Kontakte, Blogs oder YouTube-Kanäle sind nicht gestattet.
b. Websites. Alle Produktberaters, die einen statischen Online dōTERRA-Auftritt wünschen, müssen die dōTERRA-Qualitätsstandards erfüllen, was auch den Verbraucherschutz mit einbezieht. dōTERRA stellt all seinen Produktberaters eine genehmigte Personalisierte Website zur Verfügung. Um Ihre Personalisierte dōTERRA-Website einzurichten, melden Sie sich bei www. mydoterra.com an, klicken auf den Tab „Meine Website” und folgen dann den Anleitungen zur individuellen Einrichtung Ihrer Website. Darüber hinaus dürfen dōTERRA Produktberaters nur eine unabhängige Website haben, die dōTERRA Marken oder Markenaufmachung verwendet oder zeigt (dōTERRA-Name, Bilder oder Logos, dōTERRA-Produktnamen oder Bilder, usw.), vorausgesetzt, diese Website enthält keine Produkte oder andere Behauptungen, die gegen regionale Gesetze verstoßen, doTERRA-Produkte nicht falsch bezeichnet, das geistige Eigentum jedweder Dritter verletzt, gegen jede Richtlinie von dōTERRA verstößt oder irgendwelche anderen Materialien besitzt, die doTERRA in seinem alleinigen Ermessen als unzulässig erachtet. Die URL für eine unabhängige Website darf keinerlei geistiges Eigentum von doTERRA enthalten.
c. Soziale Netzwerke. Produktberaters mit Präsenz in sozialen Netzwerken – egal ob privat oder geschäftlich – sollten den statischen Inhalt regelmäßig prüfen und bereinigen, um alle Behauptungen in den Kommentaren oder Bereichen Dritter zu löschen, die gegen das Gesetz verstoßen. Mit der Schutzmarke dōTERRA versehene Facebook- und Instagram-Seiten sowie Pinterest-Kontakte, Blogs oder YouTube-Kanäle sind nicht gestattet.
d. Disclaimer. Mit Ausnahme der Personalisierten dōTERRA-Website, muss jedes Computer- oder Telefon-basierte Medium klar angeben, dass es nicht von dōTERRA oder irgendeiner seiner Tochterunternehmen verfasst wurde und dass der Besitzer der Website für den gesamten Inhalt voll eigenverantwortlich ist.
e. Domainnamen. Produktberaters dürfen in einem Domainnamen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens keinerlei Namen verwenden, die das Geistige Eigentum von dōTERRA sind. Diese schriftliche Zustimmung unterliegt dem alleinigen Ermessen des Unternehmens. So eine Verwendung muss auch in Form einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung stattfinden, die mit dem Unternehmen unterzeichnet wird. Beispiele für nicht akzeptable Domainnamen sind: „dōTERRA.com” „dōTERRAcompany.com” „dōTERRAcorporate.com,” usw. Produktberaters sollten sich diesbezüglich in den Media-spezifischen Richtlinien für ihren regionalen Markt informieren.
f. Sprache der Datenschutzrichtlinie. Produktberaters müssen eine schriftliche Datenschutzrichtlinie, die mit den EU-Datenschutzbestimmungen übereinstimmt, implementieren, einschl. der exakten Angabe des Zwecks für den, jede auf der Website erfasste Information verwendet wird und einer Erklärung, wie diese Information vor Weiterverkauf oder Verwendung von anderen geschützt wird. Die Pflichten der Produktberaters im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Aktivitäten als Produktberaters werden in § 17 unten beschrieben.
g. Verbot von Spam. Produktberaters dürfen keine Spam-Mails verschicken. Spamming umfasst, ist aber nicht notwendigerweise beschränkt auf: (1) Senden von unverlangten E-Mail Nachrichten mit E-Mail oder Web-Adressen vom Account eines Produktberaters an OnlineNutzer; (2) Posten von Nachrichten mit der Service-Adresse des Produktberaters in News Groups, die nichts mit den Produkten des Produktberaters zu tun haben; (3) Anlegen falscher „von Quellen” in einer E-Mail Nachricht oder News Group-Posts mit der Service-Adresse des Produktberaters, um damit den Eindruck zu erwecken, dass die Nachricht ursprünglich vom Unternehmen oder seinem Produktberater-Netzwerk stammt; (4) Senden von unverlangten E-Mails oder Faxen an Listen von Personen, die nicht innerhalb der Organisation des Produktberaters sind oder mit denen der Produktberater zuvor weder einen geschäftlichen noch privaten Kontakt gepflegt hat. Alle mit dem Unternehmen zusammenhängenden E-Mail Sendungen dürfen ausschließlich an die Produktberaters innerhalb der Organisation des jeweiligen Produktberaters verschickt werden. E-Mails dürfen keine unwahren Darstellungen, Behauptungen zu Einkommen oder Testimonials enthalten.
10. Korrekte Verwendung von Marken. Produktberaters müssen Erlaubten Inhalt des geistiges Eigentum von doTERRA korrekt verwenden und zwar wie folgt: Marken sind Adjektive, mit denen Substantive näher bezeichnet werden. Das Substantiv ist der allgemeine Produktname oder Name der Dienstleistung. In ihrer Form als Adjektive dürfen Marken nicht in der Mehrzahl oder in besitzanzeigender Form verwendet werden. Richtig: „Sie sollten zwei Flaschen Zendocrine kaufen.” Falsch: „Sie sollten zwei Zendocrines kaufen.”
11. Verwendung von Erlaubtem Inhalt. a. Innerhalb des Bereichs mit den Gutschriftanzeigen einer Verkaufshilfe, der persönlichen Website oder in sozialen Netzwerken des Produktberaters, müssen Produktberaters einen Verweis darauf anbringen, dass der Erlaubte Inhalt Eigentum von dōTERRA ist. Hier sehen Sie die richtigen Formate für Marken: _________ ist eine eingetragene Marke von dōTERRA Holdings, LLC _________ ist eine Marke von dōTERRA Holdings, LLC Produktberaters dürfen in Erlaubtem Inhalt, der in einem Land verbreitet wird, nicht darstellen, dass dōTERRA eine eingetragene Marke besitzt, wenn die relevante Marke in diesem Land nicht auch wirklich eingetragen ist.
E. Anerkennung und Schutz von Rechten
1. Anerkennung von Rechten. Produktberaters erklären sich einverstanden, dass der gesamte Erlaubte Inhalt ausschließlich Eigentum von dōTERRA Holdings, LLC, oder für dōTERRA Holdings, LLC lizenziert ist. Mit Ausnahme der in diesem Vertrag für die Dauer des Vertrags gewährten eingeschränkten Rechte, erklären sich Produktberaters damit einverstanden, dass das Unternehmen hiermit alle Rechtsansprüche auf und wirtschaftliches Eigentum aller Rechte an geistigem Eigentum sowie alle damit zusammenhängenden Rechte an geistigen Eigentum hält. Produktberaters erklären sich einverstanden, das Unternehmen beim Schutz seiner Rechte an geistigem Eigentum auf Verlangen des Unternehmens hin zu unterstützen.
2. Einverständnis zum Schutz. Produktberaters erklären sich einverstanden, das Unternehmen im erforderlichen Ausmaß bei der Beschaffung jedes Schutzes zu unterstützen oder jedwede Rechte des Unternehmens an Erlaubten Inhalt zu schützen.
3. Abtretung. Produktberaters erklären sich einverstanden, dass nichts in diesem Vertrag als eine Abtretung oder Gewährung jedweden Rechts, Anspruchs oder Interesse in oder an dem Inhalt oder Erlaubten Inhalt an den Produktberater ausgelegt werden darf. Ferner wird anerkannt, dass alle damit zusammenhängenden Rechte dem Unternehmen vorbehalten sind, mit Ausnahme des eingeschränkten lizenzierten Rechts den Erlaubten Inhalt so zu verwenden, wie dies ausdrücklich in diesem Vertrag dargelegt ist. Produktberaters erklären sich damit einverstanden, dass bei Kündigung oder Ablauf des Vertrags davon ausgegangen wird, dass die Produktberaters alle Markenrechte, Beteiligungsrechte, Kulanz, Ansprüche oder andere Rechte an oder gegenüber dem geistigen Eigentum von dōTERRA, dass sie durch Produktberaters erhalten haben oder mit denen Produktberaters in Verfolgung aller hiermit abgedeckten Bemühungen ausgestattet waren, an das Unternehmen abgetreten, übertragen und übereignet haben. Des Weiteren erklären sich Produktberaters damit einverstanden jedwedes Instrument auf Anfrage des Unternehmens zur Erreichung oder Bestätigung des Obenstehenden auszuführen. Jede derartige Abtretung, Übertragung oder Übereignung darf keinerlei andere Erwägungen beinhalten als den gemeinsamen Pakt und die Erwägungen dieses Vertrags.
4. Kündigung.
a. Produktberaters dürfen die dem Unternehmen in diesem Vertrag gewährten Rechte nicht kündigen 0.
b. Die in diesem 0Vertrag gewährten Rechte eines Produktberaters können vom Unternehmen mit schriftlicher Mitteilung ohne Möglichkeit auf Beilegung gekündigt werden, sollte der Produktberater eine der folgenden Punkte erfüllen:
(a) Anmeldung von Konkurs oder Nutzung des Insolvenzgesetzes;
(b) Ausführen einer unredlichen Handlung;
(c) Versagen oder Weigerung jede andere, durch diesen Vertrag oder jede andere Vereinbarung zwischen dem Produktberater und dem Unternehmen oder seinen Tochtergesellschaften entstandene Verpflichtung einzuhalten; (ohne Hinderung des Rechts des Produktberaters festzulegen, ob er seine Vertriebspartnerschaft zu irgendeiner Zeit ausführen möchte oder nicht und wenn ja, seine Geschäftszeiten festzulegen);
(d) Falschdarstellung in Bezug auf den Erwerb der hierin gewährten Rechte oder Darstellung von Verhalten, das ein schlechtes Licht auf das Unternehmen oder seine betrieblichen Abläufe und auf den Ruf des Geschäfts des Unternehmens wirft, oder
(e) eines Verbrechens für schuldig befunden zu sein oder jedwedes strafbare Verhalten an den Tag zu legen, das mit diesem Vertrag nichts zu tun hat.
c. Im Falle der Kündigung der dem Produktberater im Rahmen dieses § 12 gewährten Lizenz aus welchem Grund auch immer, muss der Produktberater unverzüglich die komplette Verwendung des Erlaubten Inhalts einstellen und darf auch danach keinerlei diesem ähnliches geistiges Eigentum. Marken oder Handelsnamen verwenden. Kündigung der Lizenz gemäß der Bestimmungen dieses § 12 erfolgt unbeschadet aller Rechte, die das Unternehmen gegenüber des Produktberaters sonst noch haben sollte.
5. Rechte sind persönlich. Alle Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Paragraphs sind Persönlichkeitsrechte des Produktberater. Der Produktberater darf ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens, dessen Zustimmung im alleinigen und ausschließlichem Ermessen des Unternehmens gewährt oder abgelehnt wird, vom Produktberater oder kraft Gesetzes nicht abgetreten, verpfändet, unter-lizenziert oder sonst irgendwie belastet oder behandelt werden.
6. Rechtsmittel. Jeder Produktberater erkennt an und erklärt sich einverstanden, dass das Einhalten dieser Bestimmungen notwendig ist, um den Goodwill und andere Eigentumsinteressen des Unternehmens zu schützen. Dementsprechend erklärt sich jeder Produktberater einverstanden, dass im Falle einer Verletzung hiervon:
a. das Unternehmen zu einem Unterlassungsanspruch und/oder spezifischer Leistung berechtigt ist;
b. der Produktberater sich auf Grund der Tatsache, dass ein adäquates Rechtsmittel zur Verfügung steht, nicht gegen so einen Anspruch wehren darf.
c. Ferner erkennt der Produktberater an und erklärt sich einverstanden, dass jeder Verstoß gegen diese Regel dem Unternehmen unverzüglichen und irreparablen Schaden zufügt, dass der Schaden für das Unternehmen jeden und alle Vorzüge übersteigt, die der Produktberater evtl. erlangt und dass das Unternehmen, zusätzlich zu anderen, ggf. vorhandenen Rechtsmitteln, zu einem sofortigen, temporären, vorläufigen und permanentem Unterlassungsanspruch ohne Sicherheiten berechtigt ist, und dass sich so ein Unterlassungsanspruch noch bis zu einem (1) Jahr ab Zeitpunkt des letzten Verstoßes gegen diese Bestimmung noch jenseits der Beendigung dieser Einschränkung erstrecken kann. Die Bestimmungen dieses Paragraphs sind auch nach Kündigung des Vertrags noch gültig. Nichts hierin stellt eine Verzichtserklärung auf jedwede andere Rechte oder Rechtsmittel dar, die dem Unternehmen in Zshg. mit der Verwendung seiner Vertraulichen Information oder jedweder anderen Verletzung des Vertrags zur Verfügung stehen könnten.
F. Zusätzliche werbungsrelevante Bestimmungen
1. Es ist Produktberaters nicht gestattet, einen Telefonanruf mit „dōTERRA” zu beantworten oder anzudeuten, sie würden das Unternehmen vertreten oder eine andere Rolle als die eines Produktberaters erfüllen.
2. In keiner Werbung darf angedeutet werden, dass bei dōTERRA eine Stelle frei wäre.
3. Es darf keinerlei spezifisches Einkommen versprochen werden.
4. Allen Anfragen seitens Medien müssen unverzüglich an den Leiter Marketing-Kommunikation des Unternehmens weitergeleitet werden.
5. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch einen autorisierten leitenden Angestellten des Unternehmens darf gegenüber den Nachrichtenmedien oder der allgemeinen Öffentlichkeit keinerlei (Presse)Erklärung in Bezug auf das Unternehmen abgegeben werden.
6. Auf Anfrage muss jedwede Verkaufshilfe oder Medium, das der Produktberater vorbereitet hat, seine Vorbereitung veranlasst oder verbreitet hat, dass auch jedwedes geistige Eigentum oder Inhalt von dōTERRA enthält, dem Unternehmen unverzüglich vorgelegt werden. Produktberaters müssen eine Kopie aller Verkaufshilfen oder anderer Werbematerialien, die sie verbreitet haben, sieben (7) Jahre lang nach dem letzten Datum ihrer Verbreitung aufbewahren.
7. Produktberaters erklären sich einverstanden und entbinden hiermit das Unternehmen und seine Rechtsnachfolger, Zessionäre und Bevollmächtigte von jedweder Haftung, finanzieller Kompensierung, Anspruch und/oder Forderung, die aus oder in Zusammenhang mit der Erzeugung und Verwendung von jedwedem geistigen Eigentum eines anderen oder des Unternehmens entstehen könnten, einschl. aller Ansprüche bzgl. Diffamierung oder falscher Darstellungen.